Schadensersatz? Datenpanne beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)

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I. Was ist passiert?

Nach Angaben des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) sei es unbekannten Dritten Ende letzten Jahres aufgrund eines Fehlers in einem programmierten Webdienst gelungen, auf die Datenbank des LGLN zuzugreifen und personenbezogene Daten von Kunden des LGLN zu entwenden. Aktuell sei nicht bekannt, wie viele Kunden vom Datenverlust betroffen sind, weshalb „alle Kunden des LGLN, die in den letzten zwei Jahren auf diesem Wege Online-Produkte des LGLN bezogen haben, angeschrieben und darüber informiert“ worden seien. Nach Medienberichten sollen ca. 25.000 Kunden angeschrieben worden sein. 

Zur vollständigen Meldung des LGLN:

https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/presse_amp_broschuren/cyber-attacke-auf-das-lgln-207547.html

II. Welche Daten sind betroffen? 

Laut LGLN sind folgende Daten betroffen: 

- Name

- Anschrift 

- Mailadresse 

- ggf. die Telefonnummer (von Kunden, die in jüngerer Vergangenheit digitale Produkte des LGLN bezogen haben)

III. Gefahren eines Datenverlustes

Betroffene eines Datenschutzverstoßes halten einen Datenverlust oft für unbedeutend und reagieren nicht. Dabei erhöht sich mit einem solchen Datenverlust das Risiko Opfer von sog. Cyber-Kriminalität zu werden. Diese kann in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen (vgl. insoweit beispielsweise die Ausführungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik unter: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/methoden-der-cyber-kriminalitaet_node.html).

Vor diesen Gefahren - konkret vor sog. Phishing-Mails - warnt auch das LGLN.  

IV. Sind Sie auch von der Datenpanne betroffen? 

Falls Sie betroffen sind, sollten Sie einen Anspruch auf Schadensersatz (beispielsweise zur Erstattung der Kosten für die Änderung der Telefonnummer) prüfen lassen.

Daneben sollten Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld prüfen lassen. 

Einzelne Gerichte haben bereits bei Schadenersatzansprüchen dieser Art Beträge in vierstelliger Höhe ausgeurteilt. Berücksichtigen Sie, dass die konkrete Höhe des Anspruchs jedoch vom Einzelfall, insbesondere von der Art und dem Umfang des Verstoßes abhängt. 

Wir empfehlen Ihnen daher, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Wir unterstützen Sie gerne. 

In Düsseldorf und bundesweit. 

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