DSGVO-Datenschutzverletzung-Datenpanne bei Scalable Capital: Auskunft + Schadensersatz durchsetzen

  • 3 Minuten Lesezeit

Erheblicher Datenschutzvorfall bei der Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH

Dritte haben sensible Kundendaten beim deutschen Fintech-Start-Up Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH erlangt. Es sind anscheinend personenbezogenen Daten von etwa 20.000 Kunden betroffen.

 

Was war passiert?

Auf unserer Kanzlei-Seite informieren wir Sie, was im Einzelnen passiert war sowie über die aktuellen Entwicklungen und möglichen Ansprüche. Wir werden uns in Kürze mit Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH im Zuge konkreter Mandatierung in Kontakt setzen und machen hierbei auch Ansprüche gegen die Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH geltend.

 Weitere Informationen finden Sie unter: www.e-commerce-kanzlei.de

auf: https://e-commerce-kanzlei.de/schadensersatzanspruch-dsgvo-datenschutz-verstoss-scalable-capital.html

 

So bewerten wir den Vorfall:

Auch wenn es laut den Ausführungen der Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH (bislang) angeblich keine Gefährdung der Kundenvermögen gegeben haben sollte, so empfehlen wir zunächst umgehend die Änderung sämtlicher bei Scalable Capital hinterlegten Passwörter.


Datenschutzverstoß kann auch zu Schadensersatzansprüchen führen:

Wir sehen in der unrechtmäßigen Offenlegung von sensitiven Kundendaten (wie bspw. Konto-, Ausweis-, und Wertpapierdaten) einen erheblichen Datenschutzverstoß.

Ein solcher Verstoß kann zu einem konkreten und erheblichen materiellen Schaden der Betroffenen führen, bspw. wenn Änderungen oder Erneuerungen an den betroffenen Daten oder gar der Ausweisdokumente erforderlich oder sinnvoll sind.

Welche Daten im konkreten Fall betroffen sind, sollten durch jeweils konkretes Auskunftsersuchen ermittelt werden. Dann kann anschließend die Gefährdungslage dezidiert beurteilt und notwendige Schritte in die Wege geleitet werden.

Hierzu werden wir im Rahmen eines Mandates (wir beraten bzw. vertreten bereits Betroffene) eine konkrete Stellungnahme fördern und eine Rückmeldung der Scalable Capital umgehend auswerten.

Aufgrund der gesamten Situation besteht unserer Meinung zudem die Möglichkeit, einen immateriellen Schaden geltend zu machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der von außen kommende Angriff (auch) aufgrund eines von Scalable Capital zu vertretenen Sicherheitslecks erfolgreich gewesen ist. Dies scheint grundsätzlich nicht unwahrscheinlich, da vorliegend die Anforderungen an die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen sehr hoch sind und damit Defizite in der Umsetzung vorliegen können. Auch dies prüfen wir derzeit.

Der immaterielle Schadensersatzanspruch ergibt sich aus Art. 82 DSGVO.

In der Vergangenheit wurde in einem anderen Kontext über diese Regelung beispielsweise einem Betroffenen bei unerlaubter Datenweitergabe von Gesundheitsdaten ein Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Höhe von 1.500,- EUR (ArbG Dresden, Urt. v. 26.08.2020 - Az.: 13 Ca 1046/20) zugesprochen. Hinsichtlich der Verletzung des Datenschutz bezogen auf sensible Daten, wie bspw. Gesundheitsdaten, wurde einem anderen Betroffen ein Anspruch in Höhe von 4.000,- EUR zuerkannt (AG Pforzheim, Urt. v. 25.03.2020 - Az.: 13 C 160/19).

In einem anderen Fall aufgrund irrtümlicher Weitergabe von Bewerberdaten wurde ein Schadensersatz in Höhe von 1.000,- EUR (LG Darmstadt, Urt. v. 26.05.2020 - Az.: 13 O 244/19) gerichtlich zugesprochen.

 

Und wie sieht es im vorliegenden Fall aus?

Je nach betroffenen Daten sowie den Umständen des Einzelfalles halten wir vorliegend immaterielle Schadensersatzansprüche in Höhe von bis zu 10.000,- EUR je Betroffenen durchaus für denkbar. Eine konkrete Bewertung muss allerdings nach Prüfung der relevanten Punkte im Einzelfall erfolgen.

 

Wir helfen Ihnen:

Sind auch Sie betroffen und möchten sich Klarheit verschaffen, ob und in welchem Umfang Ihre Daten betroffen sind?

Oder sind Sie Betroffener eines anderen Datenschutzverstoßes?

Gerne prüfen wir unverbindlich Ihren Fall. Auch übernehmen wir die Geltendmachung der entsprechenden Auskunftsansprüche und etwaiger materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche für Sie.

 

Melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns:

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor.

  

Sie erreichen uns per E-Mail: info@e-commerce-kanzlei.de

Selbstverständlich können Sie uns gerne auch telefonisch kontaktieren: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de

 

 

Ihr Sebastian Günnewig

Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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