Debcon GmbH: Abmahnung wegen Filesharing eines PC-Spiels

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Aktuell verschickt das Inkassounternehmen Debcon Debitorenmanagement & Consulting GmbH Forderungsschreiben im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH. Verbraucher werden dazu aufgefordert, eine Vergleichssumme zu zahlen, weil sie angeblich ein PC-Spiel illegal zum Filesharing angeboten hätten. Betroffene sollten keine Zeit verlieren, sondern unverzüglich mit anwaltlicher Unterstützung Widerspruch einlegen.

Im Forderungsschreiben erklärt die Debcon GmbH aus Bottrop, dass der Adressat den Landwirtschaftssimulator 2013 illegal zum Filesharing im Internet angeboten und der Rechteinhaberin – der Astragon Entertainment GmbH – damit einen Schaden zugefügt habe. Der Schadensersatz belaufe sich in diesem Falle auf 2.204,81 Euro. Im Schreiben erwähnt das Inkassounternehmen aus Bottrop, dass der Tatzeitpunkt im Februar 2013 lag und gibt an, den Adressaten nicht vorher habe kontaktieren können, da er umgezogen sei. Zudem weist die Debcon GmbH darauf hin, dass die Restansprüche nach § 106 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zuzüglich Verzugszinsen noch nicht verjährt seien.

Inkassobüro Debcon GmbH droht mit Gerichtsverfahren und Strafzahlungen

Der Adressat des Schreibens solle innerhalb einer nur sehr kurzen Frist von einer Woche – die zwischen dem Datum der Brieferstellung und dem genannten Fristende liegt – den Täter benennen oder eine Vergleichszahlung leisten. Die Vergleichszahlung in Höhe von 600 Euro ersetze die eigentliche Forderung von 2.204,81 Euro. Wird weder der Täter genannt noch die Vergleichszahlung überwiesen, droht die Debcon GmbH mit einem gerichtlichen Verfahren mit einem Kostenrisiko von 5.000 Euro. Das verschickte Schreiben sei die letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung.

Empfänger eines solchen Briefes der Debcon GmbH sollten schnell handeln und dennoch Ruhe bewahren. Zwar kann das Inkassounternehmen ohne Urteil oder gerichtlichen Vollstreckungsbescheid keine Zwangsvollstreckung gegen den Adressaten einleiten, doch eine Reaktion auf die Zahlungsaufforderung ist dennoch notwendig. Sollten die Anschuldigungen unbegründet sein, weil der Adressat nie das Spiel Landwirtschaftssimulator 2013 besessen hat, kann die Strafzahlung im besten Fall gänzlich abgewendet werden. In anderen Fällen lässt sich die Entschädigungssumme wegen Filesharing meist in einer anwaltlichen Verhandlung senken.

Filesharing des Spiels Landwirtschaftssimulator 2013: Forderungen nicht nachkommen!

Betroffene sollten sich mit dem Schreiben der Debcon GmbH an einen erfahrenen Anwalt wenden. Dieser wird zunächst schriftlich Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegen und die weitere Kommunikation mit dem Inkassobüro übernehmen. Verbraucher sollten nicht allein mit der Debcon Debitorenmanagement & Consulting GmbH kommunizieren oder gar mit Vertretern des Inkassobüros diskutieren, da jede Aussage später gegen den Betroffenen verwendet werden kann.

Ein Anwalt kann zudem dafür sorgen, dass es zu keinem gerichtlichen Verfahren kommt. Das genaue rechtliche Vorgehen muss aber für jeden Einzelfall individuell abgewogen werden. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät Verbraucher, die eine Zahlungsaufforderung wegen des Spiels Landwirtschaftssimulator 2013 von der Debcon GmbH bekommen haben. Die Anwälte bei VON RUEDEN haben sich auf das Thema Filesharing spezialisiert und bieten eine kostenlose Erstberatung an, in der der Fall geprüft und die rechtlichen Optionen besprochen werden. Rufen Sie gern an: 030/200 590 77 77.

Foto(s): pixabay

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