Deezer S.A. wegen DSGVO-Verstoßes vom LG Stendal verurteilt:

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Landgericht spricht Deezer – Nutzerin Schadensersatz zu

In einem weiteren wegweisenden Urteil hat das Landgericht Stendal das Musik-Streaming-Unternehmen Deezer S.A. für einen Verstoß gegen Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter anderem zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Dabei wurde vom Landgericht festgestellt, dass Deezer S.A. gegen Artikel 32 DSGVO verstoßen hat und daher nicht die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat, um personenbezogene Daten ihrer Nutzer vor Verlust, Diebstahl oder unbefugter Verarbeitung zu schützen. Deezer S.A. konnte im gerichtlichen Verfahren nicht darlegen und beweisen, dass die von ihr getroffenen Sicherheitsmaßnahmen geeignet waren.

Die Auswirkungen dieses Vorfalls dürfen dabei nicht unterschätzt werden, da die persönlichen Daten von den Hackern im Darknet veröffentlicht worden sind. Dies bezüglich hat das Landgericht festgestellt, dass aufgrund dieser Veröffentlichung Deezer auch für künftige Schäden haften muss, die durch die Veröffentlichung der persönlichen Daten entstehen.

Diese Entscheidung reiht sich in vergleichbare Entscheidung des LG Aachen und des LG Lüneburg ein. Diese haben in vergleichbaren Fällen Deezer S.A. zur Zahlung von Schadensersatzansprüche verurteilt.

Sollte Sie auch einen Deezer-Account haben und vermuten, dass Sie vom Datenleck betroffen sind, biete ich Ihnen mit meinem Team eine kostenlose Erstberatung an und prüfen, ob Sie tatsächlich vom Datenleck betroffen sind. Sofern Sie schon Kenntnis von Ihrer Betroffenheit haben, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Deezer S.A..

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


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