DEGAG - Gruppe - was können Anleger tun ?

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Es ist wie immer : Geld ist nie weg - es ist nur woanders! Es geht um das Auffinden und die Inanspruchnahme diverser Haftungsgegner, wie auch des Vorstands und der vormaligen Geschäftsführung!

Es geht um 275 Mio. Euro Genussrechtskapital, die Anleger investiert haben.

Wir haben bereits seit 2021 über die Genussrechte und die Geschäftstätigkeit der DEGAG Gruppe berichtet.  Warum ist dieses wichtig : seit dem Jahr 2021/2022 wechselten die "Köpfe" und es fragt sich auch nach der Verantwortlichkeit des Organe der DEGAG GmbH. Die Gesellschaft DEGAG GmbH beteiligte sich bereits in diesen Jahren mit der DEGAG GmbH an anderen Gesellschaften, die wiederum Immobilien erwarben. Nun häufen sich die Meldung über die Aussetzung von Zinszahlungen an die Anleger der Genussrechte und die nicht erfolgten Rückzahlungen bereits fälliger Genussrechtsverträge.

Betroffen sind die Gesellschaften:

DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH

DEGAG Kapital GmbH

DEGAG Wi 8 GmbH.

Haftung der Verantwortlichen Personen - Wir werden dieses kritisch prüfen.

Wurden die damaligen Immobilienbestände der DEGAG - richtig und korrekt bewertet oder möglicherweise zu hoch mit der Folge das zu hohe Kaufpreise abgeflossen sind aus der Unternehmensgruppe ? Ein Insolvenzverfahren über die Unternehmen der Emittenten bietet die Möglichkeit diesen Fragen nachzugehen, auch wenn dieses kein Zuckerschlecken für alle Anleger werden wird. Ob es zu einem Insolvenzverfahren kommt, wird sich sicher in den nächsten Wochen herausstellen.

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Insbesondere bei einem Insolvenzverfahren stellt sich die Frage, ob die Anleger mit ihren Forderungen nachrangig sind. Es müssen Klagen um die Wirksamkeit der Nachrangabreden geführt werden. Die Kanzleiinhaberin beschäftigt sich seit Jahren mit dieser rechtlichen Problematik, so auch bei den Nachrangdarlehen, die eine ähnliche Konstellation vorsehen und veröffentlich dazu. Wenn nämlich die Nachrangabreden unwirksam sind, dann kommt der Anleger in den Genuss eines Rangs, in dem er (der Anleger ) die Forderung im Insolvenzverfahren anmelden kann. Sonst nicht!

Eine weitere Problematik in einem Insolvenzverfahren kann darin bestehen, von den Anlegern Ausschüttungen und Rückzahlungen der an die Anleger geleisteten Zahlungen, zurückgefordert werden.

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Aber auch die Tätigkeit der Vermittler sehen wir äußerst kritisch, mit der Möglichkeit eine Haftung gegenüber den Anlegern zu prüfen. So haben wir Mandanten, denen noch Mitte / Ende 2024 empfohlen wurde, Verlängerungsverträge abzuschließen, statt auf der Auszahlung/Rückzahlung von Kapital fälliger Beträge zu bestehen. Haben die Vermittler hier, die ihnen obliegenden Aufklärungspflichten gegenüber den  Anlegern verletzt?

Auch stellt sich die Frage, welche Provisionen die Vermittler erhalten haben, und ob bspw. die Anleger über den Erhalt / Fluss von "Bestandsprovisionen" aufgeklärt wurden; mal ohne Präjudiz für die Frage, ob Provisionen dieser Art überhaupt zulässig sind.

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Was muss dringend geklärt werden : der Geldfluss innerhalb der DEGAG Gruppe.

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In eigener Sache :

es gibt diverse Werbungen im Internet mit dem Versprechen der Wiederbeschaffung des Kapitals - prüfen Sie diese Angebote sorgfältig. Es ist immer ein weiter Weg und Sie haben bereits Geld verloren, es geht zunächst um Besonnenheit, das Zusammenstellen Ihrer Unterlagen und Nachweis was investiert wurde. Finden Sie einen Anwalt dem Sie vertrauen - Kanzleien die tausende oder hunderte Anleger "betreuen" , können in der Regel nicht eine persönliche und auf den Anleger zugeschnittene Betreuung und Vertretung übernehmen und jeder Fall ist ein Einzelfall - erst recht wenn es auch um die Inanspruchnahme der Vermittler geht.

Was empfehlen wir Anlegern:

- stellen Sie Ihre Unterlagen vollständig zusammen, auch die die Vermittler betreffend

- prüfen Sie, bis wann Sie Zahlungen von der Gesellschaft erhalten haben

- suchen Sie sich einen spezialisierten Anwalt , der Sie unterstützt.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

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Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

  • Tel:     0351/ 21 52 025-0
  • Fax:    0351/ 21 52 025-5
  • Mail:   kanzlei@bontschev.de






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