DeGate – Vorsicht gemäß Bafin
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Anleger sollten sich bei Anlagen über degate.co und degate.shop in Acht nehmen.
Zwar wird z.B. auf der Webseite degate.co damit geworben, dass es sich um die beliebteste Handelsplattform für Kryptowährungen handelt und dass DeGate eine leistungsstarke Open-source-Blockchain-Plattform sei, die darauf abzielt, sichere, regulierte und vorhersehbare digitale Infrastrukturen zu unterstützen und zu betreiben.
Weiterhin wird auf ein professionelles Betriebsteam mit jahrelanger Erfahrung in der Blockchain- und Finanzbranche, auf den Besitz einer lizensierten digitalen Vermögenshandelslizenz und einer 100% Einlagengarantie geworben.
Doch Vorsicht ist geboten.
Denn Warnhinweis zu DeGate der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt aber vor Anlagen über DeGate, da Finanz- und Wertpapierdienstleistungen betreiben werden, ohne dass es dafür eine Erlaubnis der Bafin gibt.
Ein Handel von digitalen Währungen kann im Hinblick auf mehrere Aspekte, zum Beispiel als Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) oder als Bankgeschäft im Sinne Kryptoverwahrgeschäftes nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 Kreditwesengesetz (KWG), nämlich die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten und privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte für andere zu halten, zu speichern oder darüber zu verfügen, sowie die Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, einer Genehmigung der Bafin bedürfen.
Auch ist etwa eine erlaubnispflichtige Abschlussvermittlung denkbar.
Für DeGate gibt es aber über keinerlei Erlaubnis der Bafin
Zu fast gleichen Interseiten hat die BaFin auch bereits Warnungen ausgesprochen,
Weitere Hinweise für Anleger von DeGate
Für die mangelnde Seriosität spricht auch, dass die Betreiber der Domain Ihre Identität, wie oft bei unseriösen Plattformen, hinter einem Verschleierungsdienst verbergen. Auch ist die
Domain erst vor ca. einem Jahr registriert worden.
Für Anleger ist auch die Betreibergesellschaft der Plattform nicht ersichtlich, da nur eine DeGate genannt wird.
Auch die Werbung mit einer 100% Einlagensicherung ist nach unserer Ansicht bei spekulativen Anlagen in form eines Handels mit Kryptowährungen mit hohen Verlustrisiken nicht plausibel und nicht seriös.
Möglichkeiten für Anleger von DeGate
Anleger, die Gelder bei DeGate investiert haben, sollten bei Schwierigkeiten rasch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Anleger zu möglichen rechtlichen Schritten und unterstützt bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen.
Im Falle eines unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften oder Wertpapierdienstleistungen ist für Investoren ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 Kreditwesengesetz (KWG) oder § 15 WpIG darstellbar.
Wenn Guthaben von der Plattform nicht ausgezahlt wird oder eine Auszahlung von weiteren Einzahlungen abhängig gemacht werden, können sich für Anleger auch weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung ergeben.
Die Kanzlei unterstützt zahlreiche Anleger gegenüber unseriösen Plattformen, vor allem auch bei Betrugsfällen im Bereich CFDs, Kryptowährungen oder Forex.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 11.12.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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