DeltaEdge Capital – Achtung, Betrug denkbar!

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Wieder hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen unseriösen Anbieter von Festgeldanlagen enttarnt.


Auf der Webseite des Portals heißt es, dass die DeltaEdge Capital AG der vertrauenswürdige Partner von einem für Vermögensverwaltung und Anlagemanagement sei.


Weiter wird dargestellt, dass man bei der Delta Edge Capital für Exzellenz, Vertrauen und langfristige Partnerschaften stehen würde und man sich seit der Gründung dem Ziel verschrieben habe, den Kunden dabei zu helfen, ihre finanziellen Ziele zu erreichen und ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.

Die Mission sei es, ein vertrauenswürdiger Partner für die Kunden zu sein, indem man maßgeschneiderte Anlagestrategien entwickeln würde, die auf den individuellen Bedürfnissen, Zielen und Risikobereitschaft von einem basieren.


Als Anlagen werden u.a. Festgelder offeriert und es wird auf eine langjährige Expertise verwiesen.


Doch Vorsicht wegen Warnung zu DeltaEdge Capital der BaFin


Anleger sollten aber achtsam sein, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung zu Anlagen bei DeltaEdge Capital veröffentlicht hat, da Festgeldverträge und auch Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne ihre Genehmigung angeboten würden.


Indizien für möglichen Betrug bei DeltaEdge Capital


Auf der Homepage wird auf eine langjährige Expertise verwiesen, was den Eindruck einer längeren Geschäftstätigkeit vermittelt. Nach unseren Recherchen ist die Registrierung der Domain aber erst vor ca. drei Monaten erfolgt. Dies passt mit einer vorgegebenen langjährigen Expertise überhaupt nicht zusammen, so dass Anleger offenbar insoweit in die Irre geführt werden.


Auch verschleiern die Betreiber ihre Identität hinter einem Anonymisierungsdienst.


Soweit eine Adresse in der Schweiz auf der Webseite angegeben wird, besteht, soweit uns bekannt, auch keine Lizensierung durch die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA.


Auch die fehlende Erlaubnis und Regulierung der BaFin ist ein Anhaltspunkt, dass Anleger bei Anlagen über DeltaEdge Capital betrügerisch geschädigt werden könnten.


Hinweise für Anleger von DeltaEdge Capital


Festgeldanlagen sind ein Bank- bzw. Einlagengeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) wenn eine unbedingte Rückzahlung des angenommenen Kapitals versprochen wird.


Ein Bank- bzw. Einlagengeschäft darf aber nur mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeführt werden.


Auch eine Beratung zu Festgeldern kann einer Erlaubnis der BaFin bedürfen.

Schließlich stellen auch das Angebot einer Vermögensverwaltung oder einer Anlageberatung Wertpapierdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG dar, die eine Erlaubnis der BaFin nach dem WpIG erfordern.


Wenn Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen ohne Genehmigung der Bafin betrieben werden, ist für Investoren ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG oder § 15 WpIG begründbar.


Wenn Anleger über bestimmte Aspekte, wie etwa die Dauer der Geschäftstätigkeit, getäuscht werden, sind auch andere Schadensersatzforderungen wegen unerlaubter Handlung denkbar.


Anleger von 11DeltaEdge Capital sollten rasch agieren und anwaltlichen Rat suchen, wenn sie Anlagen, insbesondere Festgelder, bei DeltaEdge Capital haben.


Zu prüfen ist auch immer, ob Anleger das Kapital für ein Festgeld auf ein Konto von sich bei einer Bank überwiesen haben oder es sich, weil die IBAN und nicht die Empfängerbezeichnung maßgebend ist um ein Konto des Anbieters handelt.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt Anleger von DeltaEdge Capital und unterstützt bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Anleger können sich gerne mit ihren Fragen an unsere Kanzlei wenden.


Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.


Stand: 29.11.2024


Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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