Der Anspruch auf Versicherungsleistungen

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Wer hat Aufgrund eines Brandereignisses Anspruch auf Versicherungsleistungen seiner Versicherung?

Ein Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung steht nach dem Brand des versicherten Gebäudes kein Anspruch auf Neuwertentschädigung zu, wenn der Versicherungsvertrag eine wirksame sogenannte strenge Wiederherstellungsklausel, mit einer Ausschlussfrist nach Ablauf von drei Jahren, enthält und er die Neuanschaffung der zerstörten Gegenstände nicht binnen der Frist von drei Jahren sichergestellt hat.

In einem solchen Fall besteht nur ein Anspruch auf den Zeitwert. Die Berufung des Versicherers auf die Ausschlussfrist ist ausgeschlossen, wenn sich der Versicherer über längere Zeit treuwidrig seiner Leistungspflicht entzieht.

Der Kläger macht Versicherungsleistungen aus einer Inhaltsversicherung aufgrund eines Brandereignisses in der Nacht vom 30. zum 31.10.2015 geltend.

Das OLG Dresden macht in dieser Entscheidung auch deutlich, dass ein bloßer Leerstand eines Gebäudes für sich allein betrachtet noch nicht als Erhöhung der Brandgefahr angesehen werden kann.

Nach Ansicht des OLG müssen noch weitere für eine Brandgefahr risikoerhöhende Umstände hinzukommen. Dazu können die unbeobachtete Lage außerhalb des Ortes, eine seit dem Auszug der letzten Nutzer erhebliche verstrichene Zeit sowie ein nach außen offenkundig verwahrlostem Zustand, insbesondere bezüglich nicht mehr ordnungsgemäß funktionierenden Türen und Fenster, gehören.

Wenn Sie Fragen zum Anspruch auf Versicherungsleistungen aufgrund eines Brandereignisses haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir in Baden-Baden odeer Waldbronn auf.


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