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Der Gegenstandswert einer Designrechtsverletzung: Eine Erklärung für juristische Laien

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Was ist der Gegenstandswert?

Der Gegenstandswert, auch Streitwert genannt, ist ein zentraler Begriff im Zivilrecht und beschreibt den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse, das mit einem Rechtsstreit verbunden ist. Er dient als Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren. In Fällen von Designrechtsverletzungen ist der Gegenstandswert besonders wichtig, da er die Höhe der Kosten bestimmt, die im Rahmen eines Rechtsstreits anfallen können.

Bedeutung des Gegenstandswerts bei Designrechtsverletzungen

Bei einer Designrechtsverletzung wird der Gegenstandswert nach dem wirtschaftlichen Interesse des Designinhabers an der Unterlassung der Verletzungshandlung und der Durchsetzung seiner Rechte bemessen. Dies umfasst unter anderem den potenziellen Schaden, den der Designinhaber durch die Verletzung erleidet, sowie den Wert des Designs selbst.

Festsetzung des Gegenstandswerts

Die Festsetzung des Gegenstandswerts erfolgt nach billigem Ermessen und berücksichtigt alle Umstände des Einzelfalls. In der Praxis hat sich ein Regelwert von 50.000 Euro für Designnichtigkeitsverfahren etabliert. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 28.05.2020 - I ZB 25/18, GRUR 2020, 1016 - Sporthelm). Der Gegenstandswert kann jedoch je nach Bedeutung und wirtschaftlichem Interesse des Designs variieren.

Beispiele für die Festsetzung des Gegenstandswerts

  1. Ein einfaches Design mit geringem wirtschaftlichem Wert: Hier könnte der Gegenstandswert niedriger angesetzt werden, beispielsweise bei 25.000 Euro.
  2. Ein innovatives und wirtschaftlich bedeutendes Design: In solchen Fällen kann der Gegenstandswert deutlich höher sein, etwa bei 100.000 Euro oder mehr.

Rechtsprechung zur Festsetzung des Gegenstandswerts

Die Rechtsprechung hat sich mehrfach mit der Festsetzung des Gegenstandswerts in Designrechtsstreitigkeiten befasst. So hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Gegenstandswert nach dem wirtschaftlichen Interesse des Designinhabers zu bemessen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28.05.2020 - I ZB 25/18, GRUR 2020, 1016 - Sporthelm). Für das Bundespatentgericht entspricht der Mindestwert eines eingetragenen Designs im Regelfall demjenigen einer unbenutzten oder wenig benutzten Marke (BPatG, Beschluss vom 10.1.2019 – 30 W (pat) 802/17, BeckRS 2019, 2990) - also 25.000 - 50.000 €.

Fazit

Der Gegenstandswert spielt eine entscheidende Rolle bei Designrechtsverletzungen, da er die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren bildet. Er wird nach dem wirtschaftlichen Interesse des Designinhabers bemessen und kann je nach Bedeutung und Wert des Designs variieren. Die Rechtsprechung hat hierzu klare Leitlinien entwickelt, die eine faire und angemessene Festsetzung des Gegenstandswerts ermöglichen. Klar bleibt, dass eine Designrechtsverletzung ganz erhebliche Folgekosten auslösen kann.

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Foto(s): Titelbild: Midjourney (Prompt: Lars Rieck); Portrait Lars Rieck: Jule Feddersen.

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