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Der Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB

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Der Kapitalanlagebetrug ach § 264a StGB ist eine Form des Betruges, bei der die Täter eine gewinnträchtige Anlage am Kapitalmarkt versprechen und vortäuschen, um an das Geld der Opfer zu gelangen und sich daran zu bereichern.

Als klassisches Modell hierzu ist das sogenannte Schneeballsystem zu nennen. Bei diesem werden die angeblichen Erträge durch das Geld neuer Opfer bezahlt. Viele Angebote im Bereich des grauen Kapitalmarkts befinden sich in einer Grauzone. Das bedeutet, dass die Grenze zwischen exzessiv hohen Kosten und einem strafbaren Betrug oft verschwimmt.

Im Gegensatz zum „normalen“ Betrug nach § 263 StGB ist beim Kapitalanlagebetrug das Vorliegen eine Täuschung des Anlegers oder dessen Irrtumserregung genauso wenig erforderlich wie ein eingetretener Vermögensschaden. Ausreichend ist hier vielmehr, dass zum Beispiel in einem Prospekt oder einer sonstigen öffentlich zugänglichen Darstellung unrichtige Angaben gemacht, oder nachteilige Tatsachen verschwiegen werden, soweit diese geeignet sind, die Anlageentscheidung eines potenziellen Anlegers zu beeinflussen. Der Kapitalanlagebetrug ist daher als abstraktes Gefährdungsdelikt zu bewerten.

Der Strafrahmen beim Kapitalanlagebetrug reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist es auch möglich, trotz Vorliegens einer Straftat des Anlagebetrugs Straffreiheit oder Straflosigkeit zu erreichen. Aufgrund dieser Tatsache sollte man als Beschuldigter stets die Hilfe eines auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts tätigen Strafverteidigers in Anspruch nehmen.


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