Der neue Bußgeldkatalog für Autofahrer

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Bereits im Februar hatte der Bundesrat einen neuen Bußgeldkatalog für Autofahrer verabschiedet. Dieser tritt nun am Dienstag den 28. April 2020 in Kraft und enthält deutliche härtere Strafen.

Höhere Strafen beim Tempolimit

Bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung inner- und außerorts mit 16 km/h hat nun einen Punkt in Flensburg zur Folge. Hinzu kommt ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro bei Überschreitungen innerorts und 60 Euro bei Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften. Bisher kam es erst ab einer Überschreitung von 21 km/h zu einer Eintragung in Flensburg.

Eine Überschreitung innerorts von 21 km/h hat zudem schwerwiegendere Konsequenzen als bisher. Neben einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und zwei Punkten in Flensburg droht dem Betroffenen neuerdings auch ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts kommt es nun bereits ab einer Überschreitung von 26 km/h zu einem Fahrverbot. Bislang drohte ein Fahrverbot in solchen Fällen nur im Wiederholungsfall, wenn der Betroffene innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs war.

Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, lohnt es sich häufig Einspruch einzulegen. Eine Vielzahl der Bußgeldverfahren kann zur Einstellung gebracht werden oder die Strafe zumindest reduziert werden. Dabei ist die Einschaltung eines Rechtsanwalt empfehlenswert, da dieser befugt ist die Ermittlungsakte zu beantragen, aus der häufig ersichtlich ist, dass die Maßstäbe einer fehlerfreien Messung nicht eingehalten worden sind.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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