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Über mich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fabian Kierdorf
Als Fachanwalt für Strafrecht berate und verteidige Sie in allen Belangen des Strafrechts. Außerdem stehe ich Ihnen auch bei Fragen und rechtlichen Problemen im Verkehrsrecht, aber auch bei Ordnungswidrigkeiten aus dem Straßenverkehr zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um innerhalb von 24 Stunden einen Besprechungstermin zu erhalten.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Straf- und Verkehrsrecht. Ich verteidige Sie bei Delikten wie Betrug, Körperverletzung, Beleidigung aber auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht. Sollten Sie bereits per Post einen Äußerungsbogen, eine Vorladung zur Polizei oder sogar schon eine Anklageschrift erhalten haben, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und keine Angaben zur Sache zu machen. Als Ihr kompetenter Strafverteidiger setze ich meine umfassende Erfahrung im Strafrecht effektiv für Sie ein. Zunächst werde ich von meiner Möglichkeit zur Einsicht in Ihre Ermittlungsakte Gebrauch machen, damit ich für Sie eine geeignete und erfolgversprechende Verteidigungsstrategie erarbeiten kann. Ich vertrete Sie auch als Pflichtverteidiger. Sollten Sie Post erhalten haben, dass Sie einen Pflichtverteidiger benötigen, haben Sie das Recht selbst einen Verteidiger Ihrer Wahl zu benennen. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Kontaktieren Sie mich und ich berate Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens.
Gerne berate ich Sie auch im Verkehrsrecht.
Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist es wichtig umgehend tätig zu werden. Damit nicht im Vorfeld schon die falschen Weichen gestellt werden, prüfe ich für Sie anhand der Ermittlungsakte die Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid. Häufig werden die Kosten für einen Einspruch von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch für den Fall, dass Ihnen eine Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer vorgeworfen wird stehe ich Ihnen zur Seite.
Ebenso stehe ich Ihnen bei der Regulierung von Schadensfällen im Verkehrsrecht kompetent zur Verfügung. Damit Sie sich nicht auch dem Ärger mit der generischen Versicherung aussetzen müssen, setze ich bei der gegnerischen Versicherung alle Ihre Ansprüche durch. Häufig zahlen die gegnerischen Versicherungen etwa bei den Reparatur- oder Mietwagenkosten nicht den vollständigen Betrag, um die Erstattung gering zu halten.. Die Rechtsanwaltskosten werden von der Gegenseite übernommen. Auch bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall können Sie auf mich zählen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch innerhalb von 24 Stunden, damit Sie schnell Ihren gesamten Schaden ersetzt bekommen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.rechtsanwalt-kierdorf.de
Wie Sie mich finden
Um mögliche Wartezeiten zu umgehen, möchte ich Sie bitten, telefonisch oder durch Senden einer Nachricht auf Anwalt.de Kontakt mit mir aufzunehmen, um einen Termin zu vereinbaren.
Mein Büro befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Stadthaus im Zentrum von Bonn. Parkmöglichkeiten finden Sie im Parkhaus am Stadthaus oder in den umliegenden Straßen. Für öffentliche Verkehrsmitteln nutzen Sie bitte die Straßenbahnlinien 61, 62, 66 und 67. Die Haltestelle Stadthaus befindet sich nur etwa 300 Meter entfernt.
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in Deutschland)
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Köln
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Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftplichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Herr Rechtsanwalt Fabian Kierdorf verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung. Geltungsbereich: Europaweit für Kanzleien und Büros, die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind oder unterhalten werden.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Köln (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).

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