Der Online-Shop - ein interessanter Markt mit rechtlichen Tücken

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil ein Wettbewerber der Auffassung ist, Ihre Widerrufsbelehrung wäre rechtsfehlerhaft oder vielleicht, weil Ihr Impressum den rechtlichen Voraussetzungen nicht entspricht?

Es gibt viele rechtliche Hürden, die man im Zusammenhang mit einem Online-Shop im Internet beachten sollte. Wir sorgen dafür, dass Sie mit Ihrem Online-Shop möglichst viele rechtliche Hürden überwinden.

Es gibt nach laienhaftem Verständnis die absurdesten rechtlichen Hürden, die man zu überwinden hat, wenn man eine kreative, innovative Geschäftsidee hat und mit einem Online-Shop online auf den Markt gehen will.

Immer mehr Internet-User bestellen ihre Produkte oder Dienstleistungen nicht mehr in der analogen, sondern in der virtuellen Welt. Es kommt nicht von ungefähr, dass große Warenhäuser wie Karstadt u.a. pleitegegangen sind, weil sie sich gegen große Online-Anbieter, die immer mehr den Markt erobern, nicht durchsetzen können.

So ist es natürlich auch nicht verwunderlich, dass junge kreative Unternehmer diesen Trend erkannt und eigene Online-Shops für ihre Ware und Dienstleistungen kreiert haben.

Es gibt im Wesentlichen fünf Hauptregeln, wie man mit solchen Online-Shops im Internet bestehen und durchaus Erfolg haben kann.

  1. Die rechtlichen Voraussetzungen müssen unbedingt überprüft werden, bevor man online gegangen ist.
  2. Wirtschaftlich muss sich das Produkt oder die Dienstleistung – sprich: Einnahme zzgl. Ausgaben – deutlich rechnen.
  3. Technisch muss ein solcher Online-Shop jederzeit entwicklungsfähig und äußerst leicht bedienbar sein.
  4. Der Markt muss ein Wachstumsmarkt sein.
  5. Man sollte sich neben einer rechtlichen Beratung dringend auch den Rat eines Spezialisten für Online-Marketing einholen. Auch hier kann sehr viel Geld „verbrannt“ werden, wenn man auf die falschen Strategien setzt.

Das Vorliegen einer sechsten Voraussetzung wäre ausgesprochen günstig: Wenn man beispielsweise mit einem potenten Investor zusammenarbeitet und mit diesem eine sog. Kriegskasse zur Abwehr von Abmahnungen des Wettbewerbs, mit dem definitiv zu rechnen ist, aufweisen könnte.

Falls Sie rechtlichen Rat für Ihren Online-Shop speziell für die Abmahnsicherheit oder die Gestaltung Ihrer AGB, Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärungen u.a. suchen, zögern Sie nicht: Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rechtsanwalt Georg Schäfer


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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