Der Staatsanwalt als Insolvenzantragsteller

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Über das Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person kann/muss bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes auf Antrag ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet werden. Diejenigen Beteiligten, denen ein solches Antragsrecht zusteht, waren bislang abschließend in den §§ 13 - 15 InsO benannt, nämlich der Schuldner selbst (§ 13), ein Gläubiger (§ 14) oder – bei juristischen Personen – das Vertretungsorgan (§ 15).

Ohne großes Aufsehen hat der Gesetzgeber Mitte 2017 ein vollkommen neues, arteigenes Recht zur Insolvenzantragstellung außerhalb der Insolvenzordnung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in § 111i StPO installiert. Nach § 111i Abs.2 soll die Staatsanwaltschaft in den dort genannten Fällen eigenständig berechtigt sein, einen (Fremd-) Insolvenzantrag über das Vermögen des Täters zu stellen, wenn das bereits arrestierte Vermögen zur Deckung aller Forderungen des oder der Verletzten nicht ausreicht.

Gesicherte Erkenntnisse aus der Praxis, ob und wie von diesem Antragsrecht Gebrauch gemacht wird, liegen aktuell (noch) nicht vor. 

Allerdings ist bereits absehbar, dass die Betroffenen auf Schuldnerseite damit erhebliche Probleme bekommen dürften, da ihr nach erfolgtem gerichtlichen Hinweis (§ 20 InsO) nachgeschobener Eigeninsolvenzantrag in Verbindung mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung in der Regel unzulässig sein dürfte, weil das in § 286 InsO formulierte Verfahrensziel, nämlich die Erlangung der RSB, typischerweise nicht erreichbar ist, angesichts der Rechtsnatur der staatsanwaltschaftlich geltend gemachten Forderungen als solche aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, die gemäß § 302 InsO per se von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. 

Dem Schuldner wird dadurch also – abhängig vom Umfang der nicht gedeckten Ansprüche – auf Jahre die Möglichkeit der Eigenentschuldung verwehrt. Schlimmer noch wird aber auch allen anderen Gläubigern dieses Schuldners jede Hoffnung auf eine realistische Befriedigungsquote ihrer eigenen Forderungen genommen.


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