Der verkürzte Versorgungsweg als Sackgasse

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Ist die Abgabe von Hilfsmitteln in der Arztpraxis am Ende?*

Damit die Heiltätigkeit des Arztes nicht von wirtschaftlichen Interessen überlagert wird, ist es ihm berufsrechtlich untersagt, Patienten auf bestimmte Anbieter von Hilfsmitteln zu verweisen (dies unbeschadet sachlich begründeter Empfehlungen). Auch darf er für die Verordnung von Hilfsmitteln keine wirtschaftlichen Vorteile („Kick-Backs") annehmen. Am Rande dieser auch einem fairen Wettbewerb dienenden Vorgaben entsprechend § 34 MBO Ärzte lässt die Rechtsprechung zum Leidwesen übergangener Gesundheitshandwerker den so genannten verkürzten Versorgungsweg zu. Hiernach dürfen HNO-Ärzte in ihrer Praxis Hörgeräte eines Versandhändlers verordnen und gegen eine Vergütung seitens des Lieferanten selbst anpassen. Ähnliches gilt für die Abgabe von Brillen in Augenarztpraxen.

Diese Praxis dürfte mit Ablauf des 31.03.2009 definitiv am Ende sein. Denn § 128 SGB V in der Fassung des GKV-OrgWG untersagt ab dem 01.04.2009 nicht nur die Unterhaltung von Hilfsmitteldepots in Arztpraxen oder Krankenhäusern außer zur Notfallversorgung. Vielmehr wird den Leistungserbringern im Zusammenhang mit der Hilfsmittellieferung auch die Zuwendung von wirtschaftlichen Vorteilen jeglicher Art an Vertragsärzte verboten, einschließlich einer "Vergütung für zusätzliche privatärztliche Leistungen". Nur auf Basis eines (vergleichweise wohl wenig attraktiven) Vertrags mit den Krankenkassen darf der Arzt dann noch an der Hilfsmittelversorgung der GKV mitwirken. Die Kassen haben die Missachtung dieser Vorgaben streng zu sanktionieren und bei Auffälligkeiten die Ärztekammern zu informieren, die wiederum unverhofft neue alte Aufgaben erhalten.

Sanitätshäuser und Ärzte sollten vor diesem Hintergrund ihre Kooperation jetzt ggf. umfassend auf den Prüfstand des berufs- und sozialrechtlich geprägten Wettbewerbsrechts stellen.

Rechtsanwalt Holger Barth
Fachanwalt für Medizinrecht

 

*Literaturnachweis zur Vertiefung des Themas: Ratzel, Der verkürzte Versorgungsnachweg - ein Auslaufmodell?, GesR Heft 12/2008, S. 623 - 626.

 

 

 


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