Der Wertersatz in der Gebäudeversicherung

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Problem mit dem Zeitwert

Die Gebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Eigentümer von Wohnimmobilien. Die Versicherung schützt vor allem vor den finanziellen Auswirkungen eines Schadens an Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Einbauten. Die Gebäudeversicherung in ihrer Grundform deckt dabei bereits die größten Risiken, wie Schäden durch Leitungswasser, ab. Wünscht man einen umfassenden Schutz, stehen die zusätzlichen Absicherungen gegen Schäden durch Sturm und Hagel sowie Hochwasser und Überspannung zur Verfügung. Kommt es zum Schadensfall, ersetzt die Versicherung den Wert, der zur Wiederherstellung des Gebäudes, der Gebäudeteile oder der Einbauten notwendig ist.

Die Gebäudeversicherung zählt zu den sogenannten Sachversicherungen. Diese versichern gemäß § 88 Versicherungsvertragsgesetz:

„[Es] gilt als Versicherungswert, wenn sich die Versicherung auf eine Sache oder den Inbegriff von Sachen bezieht, der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwerts aufzuwenden ist.“

Im Klartext bedeutet dies, dass die Versicherung grundsätzlich nur den Zeitwert der beschädigten Gegenstände ersetzt. Es ist jedoch auch möglich, die gesamten Wiederherstellungskosten abzusichern. Allerdings steigen hierbei die Versicherungsbeiträge.

Der Streit um die Höhe des Schadens

Im Schadensfall benötigt der Betroffene schnelle und unkomplizierte Hilfe. Im Regelfall steht die Versicherung schnell mit einem Gutachter zur Verfügung. Die Schadenssumme ist schnell ermittelt und der Betreffende bekommt die Schadenssumme. Streit gibt es jedoch regelmäßig über die Höhe des Schadens, da sich der Zeitwert von Gebäuden, Gebäudeteilen und Einbauten schwer bestimmen lässt. Auch Gegenstände mit einem geringen materiellen Wert, aber einem sehr hohen emotionalen Wert stellen immer wieder Streitpunkte dar. Problematisch werden die Streitigkeiten dann, wenn sich dadurch die Auszahlung der Versicherungssumme verzögert. Schnell drohen hier Folgeschäden durch eine verspätete Sanierung der Beschädigungen. Weigert sich die Versicherung, den Schaden zu regulieren, sollte schnellstmöglich professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Ihres Vertrauens berät Sie gern und setzt Ihre Ansprüche schnell und zielorientiert gegenüber der Versicherung durch.

Weitere Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie auf unserer Homepage.

Wenn Sie allein nicht weiterkommen, erhalten Sie hier Hilfe.

Die Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern zur Seite. Gerne unterstützen Sie die Versicherungsexperten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten in Ihrem speziellen Fall. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Das Team der Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten