Deutsche GigaNetz GmbH erkennt Widerruf eines Vertrages über einen Glasfaseranschluss an.

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Die Deutsche GigaNetz GmbH bietet Glasfaseranschlüsse an. Damit sollen die Anschlussinhaber mit Lichtgeschwindigkeit im Internet surfen können. 


Was war passiert?

Unser Mandant schloss im Dezember 2023 bei der Deutsche GigaNetz GmbH einen Glasfaseranschluss ab. Drei Monate später widerrief er den Vertrag. Die Deutsche GigaNetz GmbH wies den Widerruf wegen Fristversäumnis zurück. 

Wie ist die Rechtslage?

Normalerweise beträgt die Widerrufsfrist zwei Wochen nach Vertragsschluss. Voraussetzung für den Lauf der Widerrufsfrist ist allerdings, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert worden ist. 

Unser Mandant hatte den Vertrag auf der Homepage der Deutsche GigaNetz GmbH abgeschlossen. Die Deutsche GigaNetz GmbH verwies auf eine schriftliche Auftragsbestätigung, in der sie auf über das Widerrufsrecht informiert hätte. 

Aufgrund unseres Einwandes, dass unser Mandant eine solche Auftragsbestätigung nie erhalten und auch nie unterschrieben hat, akzeptierte die Deutsche GigaNetz GmbH nach unserer Intervention schließlich den von unserem Mandanten erklärten Widerruf, sodass dieser an den mit der Deutsche GigaNetz GmbH geschlossenen Vertrag nun nicht mehr gebunden ist und sich einen neuen Anbieter für Internet und Telefon suchen kann. 

Sind auch Sie betroffen? 
Haben auch Sie einen Vertrag unterschrieben, von dem Sie sich lösen möchten? Die auf Verbraucherecht spezialisierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger prüft gerne die rechtlichen Möglichkeiten und setzt Ihre Ansprüche durch.






Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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