Deutsche S&K Sachwerte: Zusammenschluss von Anlegern in Interessengemeinschaft

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Seit der Razzia bei der S&K Gruppe und weiteren Gesellschaften, fragen sich Anleger, deren Immobilienfonds Verbindungen zur S&K Gruppe aufweist, ob sie zu den Opfern der Frankfurter Immobiliengruppe gehören. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft hatte in einer offiziellen Pressemitteilung bekanntgegeben, dass Anleger mehrerer, nicht näher genannter Fonds geschädigt sein sollen. Daher fragen sich unter anderem auch die Anleger des United Investors-Fonds Deutsche S&K Sachwerte, ob ihre Kapitalanlage zu den betroffenen Fonds zählt.

Der Immobilienfonds Deutsche S&K Sachwerte weist Verbindungen zur S&K Gruppe auf. Am deutlichsten zeigt sich dies im Namen des Fonds, der aus einer Zusammenarbeit des Fondsanbieter United Investors mit der S&K Gruppe hervorging. Weiterhin basiert das Geschäftsmodell des Fonds Deutsche S&K Sachwerte darauf, dass die Fondsgesellschaft Darlehen an Unternehmen der S&K Immobiliengruppe vergibt. Ob diese Verbindung zu einem Schaden für die Anleger führte, ist Gegenstand der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Fondsanleger, die angesichts der aktuellen Ereignisse (zivil)rechtlichen Beistand wünschen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits Anleger, die in United Investors-Fonds investierten. Anleger des United Investors-Fonds Deutsche S&K Sachwerte können auch der S&K-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen.

Weitere Informationen zur S&K Interessengemeinschaft sowie zu United Investors Fonds befinden sich in der Rubrik „Aktuelle Fälle" auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen auf www.dr-stoll-kollegen.de sowie auf der Seite www.sk-interessengemeinschaft.de.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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