Deutsche Unterhaltsforderungen in der Schweiz vollstrecken – So setzen Sie Ihr Recht durch
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Effektive Durchsetzung deutscher Unterhaltstitel in der Schweiz
Die Vollstreckung deutscher Unterhaltsansprüche in der Schweiz ist oft einfacher als viele glauben. Trotz anderslautender Informationen im Internet können gerichtlich bestätigte Unterhaltsansprüche aus Deutschland in der Schweiz auf Basis des Lugano-Übereinkommens (LugÜ) grundsätzlich vollstreckt werden.
Wer also einen gerichtlichen Beschluss zu Kindes-, Ehegatten- oder Trennungsunterhalt hat, kann diesen auch in der Schweiz geltend machen. Allerdings gibt es einige spezielle Voraussetzungen und praktische Hürden, die beachtet werden müssen. Mit der richtigen Strategie lassen sich diese jedoch effizient umgehen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Vollstreckung
Damit die Vollstreckung in der Schweiz durchgeführt werden kann, sind folgende Punkte zwingend erforderlich:
✔ Vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels (Beschluss eines deutschen Gerichts)
✔ Schweizer Zustelladresse für die Kommunikation mit dem Betreibungsamt
✔ Schweizer Bankverbindung zur Abwicklung der Zahlungen
Besonders wichtig ist, dass aktuelle Unterhaltsforderungen in der Schweiz privilegiert behandelt werden. Das bedeutet, dass gepfändete Beträge sofort ausgekehrt werden – anders als bei anderen Forderungen, die über längere Zeiträume beim Betreibungsamt einbehalten werden können.
Was tun bei Versäumnisurteilen oder säumigen Schuldnern?
Falls der Unterhaltsschuldner in Deutschland nicht auf das Gerichtsverfahren reagiert hat und ein Versäumnisbeschluss ergangen ist, ist gemäß Art. 34 Nr. 2 LugÜ ein zusätzlicher Nachweis erforderlich. Dieser bestätigt, dass der Schuldner über das Verfahren informiert wurde und Gelegenheit zur Verteidigung hatte.
💡 Wichtiger Hinweis:
Dieser Nachweis entfällt in der Schweiz, da das Land eine entsprechende Ausnahme im Lugano-Übereinkommen geltend gemacht hat. Trotzdem muss der Unterhaltstitel korrekt dokumentiert und mit dem Formular Anhang V des LugÜ eingereicht werden.
Nur rückständiger Unterhalt ist vollstreckbar – doch das kann sich positiv auswirken
Ein wesentlicher Unterschied zur Vollstreckung in Deutschland:
👉 In der Schweiz kann nur der rückständige Unterhalt vollstreckt werden, nicht der laufende Unterhalt.
In der Praxis führt dies jedoch oft dazu, dass der Schuldner erkennt, dass der Anspruch auch in der Schweiz unkompliziert durchgesetzt werden kann – und den laufenden Unterhalt aus Angst vor weiteren Vollstreckungshandlungen freiwillig und ohne Verzögerung zahlt.
Ablauf der Vollstreckung: So gehen Sie vor
1. Adressermittlung und Vorbereitung der Vollstreckung
Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte der aktuelle Wohnsitz des Schuldners überprüft werden. Falls die Adresse unsicher ist:
📍 Möglichkeiten der Adressermittlung in der Schweiz:
- Anfrage bei der Einwohnerkontrolle der Wohnortgemeinde (gebührenpflichtig)
- Aufenthaltsnachforschung über das Bundesamt für Migration (BFM) in Bern
- Deutsche Unterhaltsvorschusskassen können diese Anfragen kostenfrei stellen
🔹 Tipp: Die Betreibungsämter erheben Gebühren, auch wenn die Zahlungsaufforderung nicht zugestellt werden kann. Eine vorherige Wohnsitzabklärung spart also Zeit und Kosten.
2. Einleitung des Betreibungsverfahrens
Nach der Wohnsitzprüfung kann die Betreibung eingeleitet werden. Dafür muss der Antrag beim zuständigen Betreibungsamt gestellt werden. Hierfür ist erforderlich:
✔ Der vollstreckbare Unterhaltstitel aus Deutschland
✔ Eine Schweizer Zustelladresse für die Betreibungsbehörde
✔ Eine Schweizer Bankverbindung zur Entgegennahme der Zahlungen
⚠ Wichtig:
Die schweizerischen Betreibungsämter überweisen keine Gelder ins Ausland. Es muss daher zwingend ein Schweizer Konto für die Auszahlung angegeben werden.
Anwaltliche Unterstützung: Warum eine Schweizer Bankverbindung entscheidend ist
Soll ein Anwalt oder ein Dritter die Vollstreckungshandlungen übernehmen, ist ein spezielles Klientengeldkonto bei einer Schweizer Bank erforderlich.
💡 Warum ist das wichtig?
- Schweizer Banken dürfen keine Fremdgelder auf gewöhnlichen Konten empfangen.
- Ein solches Konto ermöglicht es Rechtsanwälten, Gelder für Mandanten sicher zu verwalten.
- Ohne dieses Konto sind Zahlungseingänge auf den Anwalt nicht möglich.
Unsere Kanzlei verfügt über eine solche Infrastruktur und kann die gesamte Abwicklung rechtskonform übernehmen.
Vorteile der Unterhaltsvollstreckung in der Schweiz
✅ Hohe Erfolgsaussichten: Solvente Schuldner zahlen meist bereits nach erster Betreibung.
✅ Vorrangige Behandlung: Unterhaltsforderungen werden nicht aufgeschoben, sondern sofort gepfändet.
✅ Effiziente Auszahlung: Gepfändete Beträge werden umgehend an den Gläubiger ausgekehrt.
✅ Klare Rechtsgrundlage: Das Lugano-Übereinkommen regelt die Durchsetzbarkeit deutscher Unterhaltstitel.
Fazit: Deutsche Unterhaltsforderungen lassen sich in der Schweiz effizient durchsetzen
Dank des Lugano-Übereinkommens und der privilegierten Behandlung von Unterhaltsforderungen in der Schweizist die Vollstreckung deutscher Unterhaltstitel nicht nur möglich, sondern oft auch sehr erfolgreich.
🔹 Wenn alle formalen Anforderungen erfüllt sind, steht der Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche in der Schweiz nichts mehr im Wege.
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Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in der Schweiz – von der Ermittlung des Schuldnerwohnsitzes bis zur kompletten Abwicklung des Betreibungsverfahrens.
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- Deutschland: Konstanz am Bodensee
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