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Deutschland: Kein Steuerabkommen mit der Schweiz

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Nun ist es „amtlich": Es wird doch kein Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz geben. Grund dafür ist der Widerstand der Opposition im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Zwar ist das Abkommen bereits in der Schweiz ratifiziert worden; die Zustimmung des Deutschen Bundesrats fehlt jedoch, sodass es nicht in Kraft treten kann. Denn es gab im Ausschuss eine relative Mehrheit von 19 zu 10 Stimmen gegen das Abkommen.

Mit der Regelung sollte zukünftig etwa das Kaufen gestohlener Daten von Schweizer Bankkunden aus Deutschland unnötig werden. Die deutschen Bankkunden sollten - anonym - rückwirkend für zehn Jahre einmalig eine pauschale Nachversteuerung zu Steuersätzen zwischen 21 und 41 Prozent auf die bei den Schweizer Banken liegenden Beträge zahlen. Ab 2013 war geplant, sämtliche Erträge ebenso wie in Deutschland, also zu ca. 26 Prozent, zu besteuern.

Parteien kritisierten bei dem Abkommen aber unter anderem, dass der Steuersatz als „Strafe" höher ausfallen müsse; schließlich haben sich die Steuerbetrüger hartnäckig ihrer Steuerpflicht entzogen, als sie ihr Geld ins Ausland schafften. Außerdem würde - da das Abkommen erst am 01.01.2013 in Kraft treten sollte - den Steuerhinterziehern die Möglichkeit gegeben, das Geld bis Januar 2013 wieder aus der Schweiz zu bringen und damit einer Zahlungspflicht zu entgehen. Das Abkommen „belohne" daher vielmehr die Steuerbetrüger.

Folge des gescheiterten Abkommens ist jedoch, dass es auch in Zukunft beim Status quo bleiben wird: So werden wohl auch weiterhin gestohlene Daten gekauft und die deutschen Steuerbehörden müssen bei jedem Verdachtsfall bzw. der Fahndung nach den Steuerhinterziehern die Schweiz im Rahmen der Amtshilfe um Unterstützung bitten. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass deutsche Steuernachforderungen demnächst verjähren und von den Steuerbehörden nicht mehr verlangt werden können.

(VOI)

Foto(s): ©Fotolia.com

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