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Steuerabkommen Schweiz und Deutschland | Rechtsberatung im Hinblick auf eine Selbstanzeige

  • 1 Minuten Lesezeit

Nachdem der Deutsche Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag, den 23.11.2012 dem „Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012" mehrheitlich seine Zustimmung verweigert hat, wurde von der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zwischenzeitlich der Vermittlungsausschuss  von Bundestag und Bundesrat angerufen. Dieser wird sich in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 in Berlin mit dem Abkommen beschäftigen.

Die Pressemeldungen im Dezember 2012, dass das Bundesland Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten vier sogenannte Steuer-CD gekauft habe (Focus online, 4.12.2012) und eine CD mit Kundendaten der Schweizer Großbank UBS besonders (Financial Times Deutschland vom 04.12.2012) ertragreich sei, macht das Inkrafttreten des Abkommen politisch sogar derzeit noch unwahrscheinlicher. Die Bundesländer sind derzeit mehrheitlich gegen das Abkommen.

Allen Personen die in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig sind, sollten sich im Hinblick auf eine Selbstanzeige schnell rechtlich beraten lassen, wenn Sie Kapitalerträge in der Schweiz oder anderen Ländern bisher nicht pünktlich und ordnungsgemäß erklärt haben.

Personen die sich im Hinblick auf eine Selbstanzeige rechtlich beraten lassen wollen erhalten noch im Dezember 2012 schnell einen Beratungstermin.

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg und ist unter der Rufnummer 06221 / 97 99 20 erreichbar.

Weitere Informationen zur Selbstanzeige gibt es auf der Seite: http://www.kanzlei-fathieh.de/Selbstanzeige-Steuerhinterziehung.html.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Steuerrecht, Strafrecht

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