DGI-Fonds – Anspruch auf Schadensersatz, Verjährung droht

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DGI Fonds Ende 2011 verjähren die Ansprüche der Anleger. Letzte Chance!

Viele parallele DGI-Fonds wurden vornehmlich in den 1990er Jahren von der DG Anlage GmbH und der früheren DG Bank aufgelegt. Dabei handelt es sich bei den DGI-Fonds um geschlossene Immobilienfonds an der sich eine große Anzahl von Anlegern beteiligte. Verkauft wurden diese Fonds über die Volks- und Raiffeisenbanken, sowie die inzwischen privatisierte Südwestbank AG. Heute befinden sich zahlreiche dieser DGI-Fonds in der Krise: geschätzt wird, dass insgesamt ca. 15 000 Anleger davon betroffen sind, die mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von etwa 500 Mio. € investiert waren.

Viele Anleger der DGI-Fonds haben bis heute keine Ausschüttungen ausgezahlt bekommen. Hinzu kommt, dass die Anteile vieler Fondsgesellschaften heute nur noch einen Bruchteil von ihrem ursprünglichen Wert haben. Als Ursachen hierfür werden häufig die sehr komplexe Konstruktion der DGI-Fonds und die Finanzausstattung genannt. Die DGI-Fonds haben also über Jahre hinweg Werte der Anleger vernichtet, bei vielen Fondsgesellschaften droht ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Anleger der betroffenen DGI-Fonds sollten sich deshalb umgehend an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, da oftmals Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegen die Volks- und Raiffeisenbanken geltend gemacht werden können. Solche Schadensersatzansprüche entstehen, wenn Anleger bei den Beratungsgesprächen nicht hinreichend über die Risiken der geschlossenen DGI-Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Hierbei ist vor allem das mögliche Totalverlustrisiko der Einlage zu nennen, da es sich bei den DGI-Fonds um eine unternehmerische Beteiligung mit allen sich daraus ergebenden Chancen aber auch Risiken handelt.

Weiterhin können Ansprüche aus der Verletzung einer Aufklärungspflicht auch dann entstehen, wenn Anlegern Kick-Backs verschwiegen wurden. Kick-Backs sind Provisionen oder Rückvergütungen, die die Volks- und Raiffeisenbanken für die Vermittlung der DGI-Fonds von den Fondsgesellschaften erhalten haben. Über diese muss der Anleger nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unbedingt aufgeklärt werden, da der Anleger ansonsten einen irgendwie gearteten Interessenkonflikt der vermittelnden Bank nicht erkennen kann.

In jedem Falle sollten geschädigte Anleger der DGI-Fonds umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren, da die Ansprüche auf Schadensersatz aus den DGI-Fonds zum Jahresende 2011 endgültig verjähren und somit verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Im Jahr 2002 wurde das Verjährungsrecht grundlegend umgestaltet, sodass entsprechend einer Übergangsregelung für alle Ansprüche, die vor dem Jahr 2002 begründet wurden, eine absolute Verjährung zum 31.12.2011 eintritt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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