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Die außergerichtliche Nennung des Täters bei rka Abmahnung

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Die Kanzlei rka führt aktuell wieder sehr viele Gerichtsverfahren, in denen es um unerlaubte Downloads eines Spiels der Koch Media GmbH, Höfen Österreich etwa wegen des Spiels Dead Island geht. Dem ging oft eine Abmahnung voran. Leider werden in diesem Verfahrensstadium sehr viele Fehler gemacht, die Kosten in den Gerichtsverfahren können dann explodieren vgl. hier http://www.anwalt.de/rechtstipps/rka-klage-rekordschadensersatz-von-eur-fuer-computerspiel_074520.html

Immer wieder wird dabei der Fehler unternommen, dass der Täter vom Anschlussinhaber genannt wird. Exemplarisch sei folgender Beispielsfall beschrieben:

1. Die Anschlussinhaberin erhält eine Abmahnung wegen des Spiels Dead Island. Die Anschlussinhaberin hat in ihrem ganzen Leben noch nie ein Computerspiel gespielt geschweige denn Dead Island – ein brutales Computerspiel. Mit der Pauschalsumme von 1.500,00 EUR sind alle Ansprüche auch gegen Familienmitglieder abgegolten.

2. Die Anschlussinhaber schreibt rka also an und teilt mit, dass Sie die Verletzung nicht begangen habe, aber ihr Sohn (minderjährig oder volljährig) das Spiel Dead Island versucht hatte runterzuladen, nachdem das nicht recht gelang, habe er das Spiel gekauft – manchmal wird dann sogar ein Kaufbeleg von Amazon oder Steam beigelegt. Manchmal wird von der Anschlussinhaberin noch eine Unterlassungserklärung abgegeben.

3. Rka schreibt sofort den Sohn an und fordert von diesem als Täter 1.900,00 EUR und eine Unterlassungserklärung vom Sohn. Der Verhandlungsraum strebt gegen 0,00, Schließlich kann rka diesen Fall kaum verlieren. Das bedeutet, dass nun zwei Familienmitglieder eine Unterlassungserklärung abgeben und eine sehr hohe Geldzahlung geleistet werden muss. Dass diese nun vom Sohn kommt ist familienintern wohl eher linke Tasche, rechte Tasche.

4. Wie hätte sich die Anschlussinhaberin besser wehren können? Sie hätte rka nicht den Täter nennen sollen, sondern nur die eigene Nicht-Täterschaft betonen sollen, und dann versuchen sollen die Forderung herunter zu verhandeln. Der Name des Sohnes hätte nicht fallen müssen, und allenfalls die Mutter hätte eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Dieser häufig vorkommende Fall zeigt, dass es sinnvoll ist, sich bereits bei einer rka Abmahnung beraten zu lassen. Das kann viel Geld und noch mehr Nerven sparen. Spätestens bei einer rka Klage ist das absolute Pflicht. Lesen Sie dazu auch unter http://www.dr-wachs.de/erste-hilfe/filesharing/rka-klage-reichelt-klute-asmann-klage/


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