„Die Bestimmung – Divergent“ - Abmahnung von Waldorf Frommer - was tun?

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Eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filesharing des Films „Die Bestimmung – Divergent“ ist kein Beinbruch. Der Filmrechteinhaber Tele Münchner Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft hat die Waldorf Anwälte beauftragt, das illegale Filesharing seiner Filme mit Abmahnungen zu verfolgen.

Wer haftet bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Die Bestimmung – Divergent“?

Der Anschlussinhaber haftet nur als Täter oder Störer. Störer ist er nur dann, wenn er gegenüber dem Täter Pflichten verletzt hat. Die Rechtsprechung hat für Anschlussinhaber gewisse Pflichten entwickelt, die der Abgemahnte erfüllen muss, um nicht verantwortlich zu sein, wenn einer seiner Mitbewohner (z. B. auch Frau, Mann oder Kinder) den Anschluss mitnutzen.

Gegenüber dem Ehepartner bestehen keine Verbotspflichten. Diesen darf man den Internetanschluss ohne Verbote oder Belehrungen überlassen. Dasselbe gilt für volljährige Kinder, jeweils zumindest bei einem Erstverstoß. Auch bei minderjährigen Kindern kann die Haftung des Anschlussinhabers entfallen, wenn er keine Pflichten verletzt hat.

Die Pflichten des Anschlussinhabers sind stets im Einzelfall zu prüfen. Daher gibt es mehrere Fälle, in denen die gesamte Haftung des Anschlussinhabers entfallen kann. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Haftung des Anschlussinhabers für seine volljährigen und minderjährigen Kinder entfallen kann. Hier setzt die Verteidigung an.

Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Was tun?

Nutzen Sie mein Angebot eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs. Ich bin seit Jahren mit der Verteidigung von Filesharing-Abmahnungen beschäftigt und habe tausende Waldorf Frommer Abmahnungen bearbeitet. Gerne können Sie meine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 unter der Nummer 07171 – 18 68 66 in Anspruch nehmen oder mein Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung nutzen.

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