Die betriebsbedingte Kündigung wegen Restrukturierungsmaßnahmen

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Immer mehr Betriebe verlegen ihre Produktion oder auch ganze Personalabteilungen ins Ausland. Beliebt sind neue EU-Länder, wie Bulgarien und Rumänien, um schlichtweg billiger zu produzieren.

Haben Sie deshalb eine Kündigung erhalten?

Wir wollen Ihnen helfen.

Nicht immer ist jede Restrukturierungsmaßnahme des Unternehmers oder des Betriebes ausgerechnet gegen Sie berechtigt. Es gibt im sog. Kündigungsschutzgesetz Regeln, wonach strenge Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung gerichtet sind.

Man wird Ihnen also in der Regel auch parallel zur betriebsbedingten Kündigung einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag anbieten. Lesen Sie sich diesen Vertrag sorgfältig durch und holen Sie sich unbedingt vor einer Unterschrift den Rat eines fachkundigen Anwalts für Arbeitsrecht ein. Es gibt ganz viele Klauseln, die in einem solchen Vertrag zum einen verfänglich sind und über die Sie zum anderen noch verhandeln können.

Auch die Höhe der Abfindungssumme ist nicht in Stein gemeißelt. Hier ist immer Verhandlungsspielraum.

Sollte Ihnen also ein solcher Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag vorliegen, wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht und holen Sie sich dort Rat ein. Rechtsanwalt Georg Schäfer ist seit 18 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes tätig. Schicken Sie uns also eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir können Ihnen sehr gut helfen, weil wir tatsächlich Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen haben.Wir können Ihnen sehr gut helfen, weil wir tatsächlich Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen haben

Rechtsanwalt Georg Schäfer


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