Die Debatte um die Reform des Unterhaltsrecht 2007 ist entfacht!

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In den letzten Wochen wurde über die geplante Unterhaltsreform heftig debattiert. Schlagzeilen wie “Für die Mütter wird es ganz bitter“ (Bild-Zeitung vom 15.03.2007) heizten die Diskussion an. Betroffene Mütter müssen daher den Eindruck gewinnen, dass sie keinen Unterhalt mehr bekommen. Was sich aber konkret verändert, ist vielen nicht bekannt.

 
Das geplante Unterhaltsrecht ist lediglich eine Antwort auf die geänderte Lebenswirklichkeit in den Familien. Im Jahr werden rund 230.000 Ehen geschieden. Trotz dieser hohen Scheidungsrate heiraten die Geschiedenen häufig ein zweites Mal und gründen eine neue Familie. Mit der Unterhaltsreform wird daher das Ziel verfolgt, dass die geschiedenen Ehepartner eine zweite Chance haben müssen, erneut eine Familie zu gründen. Vor allem das Kindeswohl wird an erster Stelle stehen, da Kinder gerade nach einer Trennung besonders schutzbedürftig sind.

 
Reicht aber das Geld nicht für alle Unterhaltsberechtigten aus, sollen die Kinder an erster Stelle stehen. Das bedeutet sie erhalten den ersten Rang unter den Unterhaltsberechtigten. Erst an zweiter Stelle sollen dann alle Väter und (nicht verheiratete) Mütter stehen, die Kinder betreuen.

Der Kindesunterhalt und Kindesbetreuung soll also immer Vorrang haben, um die hohe Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger und damit die Kinderarmut zu reduzieren.

 
Zusammenfassend verbessert sich somit die Situation insbesondere für:

  • alle Kinder
  • die zweite Ehefrau, die Kinder betreut
  • die nicht verheirateten Mütter

Allerdings verschlechtert sich die Situation für:

  • die erste Ehefrau ohne Kinder
  • erziehende Mütter, die früher in den Beruf zurück müssen

Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht die Änderung der Rangfolge:

 

Der nach 17 Jahren geschiedene Ehemann hat drei Kinder aus erster Ehe. Seine Frau hatte zu Gunsten der Kinder ihren Beruf aufgegeben. Nach der Scheidung findet sie keinen Arbeitsplatz. Der Mann hat nach der Scheidung erneut geheiratet und hat mit seiner neuen Frau ein Kind. Bei der Unterhaltsberechung werden zunächst nach Abzug des Selbstbehalts des Mannes die Unterhaltsansprüche aller Kinder erfüllt. Reicht sein Einkommen noch aus, müssen sich die erste und zweite Frau das Geld teilen. Die erste Ehefrau erhält deshalb Unterhalt, weil die Ehe von langer Dauer war und die zweite Frau, weil sie das minderjährige Kind betreut.

 
Die Situation für die erste Frau verschlechtert sich jedoch, wenn die Ehe kinderlos geblieben ist oder/und die Ehe von kurzer Dauer gewesen ist. Hierzu nachfolgendes Beispiel:

 

Abweichend vom Ausgangsfall hat die erste Ehe 5 Jahre gedauert und ist kinderlos geblieben. Hier würde das Kinder erstrangig bedient und erst danach die zweite Frau, die das minderjährige Kind betreut. Nur wenn nach Begleichung der Unterhaltsansprüche Geld verbleiben sollte, erhält die erste Frau Unterhalt.

 

Ihr

Marcus Glatzel, Rechtsanwalt (Glatzel & Partner)

- Spezialist für Unterhaltsrecht-
 


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