Die DSGVO und Social Media Marketing

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Sie möchten Social Media Marketing betreiben? Dann müssen Sie eine Vielzahl an Punkten beachten. 

Insbesondere müssen Sie die DSGVO und die ePrivacy-Verordnung einhalten, um Abmahnungen und Strafzahlungen zu entgehen.

Welche Punkte sind ausschlaggebend?

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. erklärt: „Sobald ein Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der Verwendung personenbezogener Daten hat, stehen die Chancen gut, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten rechtmäßig sind. Natürlich müssen die Interessen des einzelnen Verbrauchers berücksichtigt werden und eine umfassende Interessenabwägung muss stattfinden.“

Sollte die Interessenabwägung nicht eindeutig ausfallen, ist die Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Dies kann auf verschiedene Arten eingeholt werden. Wichtig ist jedoch immer, dass der Betroffene, also der Einwilligende, vorher detailliert und transparent aufgeklärt und darauf hingewiesen wird, dass personenbezogene Daten erhoben werden. Zudem muss der User wissen, welche Daten erhoben und wie und warum sie verarbeitet werden. 

Die ePrivacy-Verordnung

Sie hat zum Ziel, eine einheitliche Grundlage für Einwilligungserklärungen in die Nutzung von Cookies zu schaffen.

Rechtsanwalt Kluck erläutert: „Unumgänglich ist der Hinweis über die Cookie-Nutzung immer dann, sobald eine Seite ein Datenpaket zur Verarbeitung an das User-Gerät schickt.“ 

Was ist weiter zu beachten?

Weiterhin ist zu beachten, dass das Unternehmen stets ein Impressum anführt, mit den relevanten Daten. Sollte sich das Unternehmen für weitergehende Analysierungsmöglichkeiten wie Facebook-Pixel, Social Media Plugins und Social Media Monitoring entscheiden, müssen auch hier die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. 

Wir helfen Ihnen!

Wir empfehlen daher: „Man muss sich unbedingt mit der DSGVO auseinandersetzen. Sonst riskiert man Abmahnungen und hohe Geldstrafen.“

Wir helfen Ihnen, mit der DSGVO zurechtzukommen. Melden Sie sich gerne bei uns! Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.


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