Die Folge „The Vampire Diaries - Black Hole Sun“ wird durch Waldorf Frommer abgemahnt
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Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an der Folge der Serie „The Vampire Diares – Black Hole Sun“ i.A.v. Warner Bros. Entertainment GmbH ab.
Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload der Folge der Serie „The Vampire Diaries – Black Hole Sun“ sei dieses unerlaubt Nutzern eines Peer-to-Peer-Netzwerks zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH erfolgt ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 519,50 Euro zu zahlen.
Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer gibt es?
Vorerst sollte die Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Folge der Serie „The Vampire Diaries – Black Hole Sun“ unbedingt ernstgenommen werden. Anderenfalls könnte gegen den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden ist.
Meist sind die Adressaten vorerst so erschrocken, dass sie den Forderungen der Warner Bros Entertainment GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, unüberlegt nachkommen. Davon ist jedoch zwingend abzuraten. Empfehlenswert ist es, vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann die Abmahnung und deren Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.
Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung an der Folge der Serie „The Vampire Diaries – Black Hole Sun“ veranlasst hat oder aber beweissicher dargelegt werden kann, dass der Anschluss ausreichend verschlüsselt wurde und alle Nutzungsberechtigten abwesend waren.
Ferner schließt eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus. Auch Fehler bezüglich der abzugebenden Unterlassungserklärung haben sehr weitreichende Folgen. Regelmäßig wird der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte keinesfalls ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Meist ist diese für den Abgemahnten nachteilig. So kann sie unter Umständen eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe beinhalten. Da eine Unterlassungserklärung in der Regel ein Leben lang wirksam ist, kann Sie diese Vertragsstrafe bis weit in die Zukunft treffen. Auch kann diese eine vollständige Anerkennung der von der Warner Bros. Entertainment GmbH gestellten Forderungen enthalten.
Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Folge „The Vampire Diaries – Black Hole Sun“ können Sie uns gerne in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar; auch können Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!
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