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Die Körperschaftssteuer in der Republik Kroatien

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Die Republik Kroatien wendet einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze auf dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten an.

So zahlt der Unternehmer, der einen Profit von bis zu 7,5 Mio. HRK (1 Mio. EUR) erzielt hat, in der Republik Kroatien gemäß dem neuen Körperschaftsteuergesetz, das im Januar 2020 in Kraft getreten ist, eine Steuer in Höhe von 12 %, während die Unternehmer, die einen Profit von mehr als 1 Mio. EUR erzielt haben, eine Steuer in Höhe von 18 % zahlen. Beispielsweise wird der Profit von Unternehmern in Österreich mit 25 %, in Deutschland mit 30–33 % und in Italien mit 24 % besteuert.

Die Steuererklärung wird bis Ende April für das Vorjahr eingereicht, und gleichzeitig ist die Verpflichtung zur Zahlung der jährlichen Steuerschuld fällig. Das Steuerjahr entspricht in der Regel dem Kalenderjahr, sofern es die Steuerverwaltung auf Antrag des Unternehmers nichts anderes genehmigt.

Ein Unternehmer kann bei der Steuerberechnung zahlreiche Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, die die Berechnungsgrundlage der Körperschaftsteuer verringern. Dazu gehören beispielsweise die Berufsfortbildungskosten und Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer (die die Steuerbemessungsgrundlage um 70 % bzw. 80 % der für die Berufsfortbildung der Arbeitnehmer aufgewendeten Beträge weiter verringern) und die Forschung- und Entwicklungskosten für FuE-Projekte.

Die Steuerbemessungsgrundlage wird auch für gegebene Spenden für humanitäre, gesundheitliche und sportliche Zwecke in Höhe von 2 % des Vorjahreseinkommens verringert.

Ein Steuerverlust kann fünf Jahre nach seinem Eintritt übertragen werden, und in einem bestimmten Jahr wird ein profitbringendes Unternehmen nicht mit dem Betrag des übertragenen Steuerverlusts besteuert.

Die Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer wird für die Unternehmer, die den Sitz im Fördergebiet haben, gemäß einer speziellen Verordnung, die die Bedingungen für eine Verringerung vorschreibt, zusätzlich verringert und die Unternehmer, die den Sitz auf dem Gebiet der Stadt Vukovar haben und mehr als fünf Beschäftigte (die auf unbestimmte Zeit arbeiten) beschäftigen, wobei mehr als 50 % der Beschäftigten im Fördergebiet lokaler Selbstverwaltungseinheiten (die nach Entwicklungsstand in Gruppe I eingestuft sind), das heißt auf dem Gebiet der Stadt Vukovar, wohnen, zahlen keine Körperschaftsteuer.

Der Unternehmer, der plant im Bereich der produzierenden und verarbeitenden Industrie sowie der arbeitsintensiven Industrie zu investieren, kann gemäß einer speziellen Vorschrift in einem bestimmten Zeitraum (5 bis 10 Jahre) gemäß der Entscheidung des Wirtschaftsministeriums einen reduzierten Körperschaftsteuersatz (6 %) anwenden.

Auf der anderen Seite erhöht sich die Steuerbemessungsgrundlage um steuerlich nicht anerkannte Kosten: für die Summe von 50 % der Vertretungskosten, 50 % der Kosten, die aus der Nutzung persönlicher Kraftfahrzeuge entstanden sind, (ausgenommen Versicherungskosten und Leasingzinsen), Abnutzung und sonstige Kosten für persönliche Fahrzeuge im Wert von mehr als 400.000 HRK, Abnutzung zu höheren Sätzen als gesetzlich vorgeschrieben usw.

Jeder Unternehmer, der im Geschäftsjahr einen Profit erzielt, ist verpflichtet, im Folgejahr monatlich eine Körperschaftsteuervorauszahlung zu entrichten, um so den Geldfluss für die Begleichung der jährlichen Steuerschuld für das gesamte Jahr festzulegen.

Man kann sagen, dass die Republik Kroatien einen sehr attraktiven und motivierenden Körperschaftsteuersatz hat, insbesondere für Mikrounternehmer, sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die einen Umsatz bis zu 1 Mio. EUR erzielen. Solche Unternehmer machen 99 % der Struktur kroatischer Unternehmer aus und sind der Generator für die Entwicklung der kroatischen Wirtschaft.



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