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Investitionsförderungen in der Republik Kroatien

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Im Jahr 2012 wurde das Gesetz über Investitionsförderungen und Verbesserung des Investitionsklima verabschiedet (weiter: Gesetz).

Das Gesetz beinhaltet anregende Fördermaßnahmen für Investitionen und die rechtzeitige Realisierung der nötigen Investitionstätigkeiten. Es bestimmt, wie und in welcher Frist alle nötigen Investitionstätigkeiten zu erledigen sind; und zwar zum Zweck einer erfolgreichen und zeitgerechten Realisierung des Investitionsprojekts auf dem Gebiet der Republik Kroatien.

Das Gesetz sieht den erforderlichen rechtlichen Rahmen vor, mit dem die Voraussetzungen für eine größere Anzahl, aber auch Qualität der Investitionsprojekte geschaffen wurden, die in Republik Kroatien realisiert werden – um neues Zubehör und zeitgenössische Technologie einzuführen, größere Beschäftigung und betriebliche Bildung, Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen mit größerem Wert, größere Wettbewerbsfähigkeit, gleichmäßige Regionalentwicklung der Republik Kroatien und effektiveres Verfügen über die Ressourcen und Nutzung des Landeskapitals. Das Gesetz ist harmonisiert mit den rechtlichen Errungenschaften der Europäischen Union.

Seit es das Gesetz zur Investitionsförderung gibt, hat das Wirtschaftsministerium 96 Anträge dafür bekommen. Der gesamte geschätzte Wert der 96 Projekte beträgt ca. 8,5 Milliarden Kuna. Die geschätzte Anzahl der neuen Arbeitsplätze beträgt 6220.

Seit Gesetzesanwendung hat das Ministerium für Unternehmen und Gewerbe 300 Anträge auf Investitionsförderungen bekommen. Der gesamte geschätzte Wert der Projekte beträgt ca. 11 Milliarden Kuna. Die geschätzte Anzahl der neuen Arbeitsplätze beträgt 62.309.

Das Gesetz zur Investitionsförderung und dessen Umfeld wird augenblicklich im Eilverfahren geändert – und zwar hauptsächlich, um es mit der Verordnung der Komission (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 über die Beurteilung bestimmter Subventionskategorien in Verbindung mit dem Binnenmarkt unter Anwendung des Artikels 107 und 108 des Vertrags (SL L 187, vom 26.6.2014, Seite 1) zu harmonisieren.

Außerdem werden die Begrenzungen auf Investitionsprojekte für verarbeitende Tätigkeiten aufgehoben, die Definition der touristischen Dienstleistungstätigkeiten wird wegen Zweideutigkeit bei der Anwendung des Gesetzes geändert und mit der industriellen Strategie der Republik Kroatien von 2014 – 2020 harmonisiert.

Eingeführt werden Steuervergünstigungen auf einen Zeitraum von 10 Jahren ab Investitionsbeginn – je nach Höhe der Investition und unter der Bedingung, damit verbundene neue Arbeitsplätze zu schaffen:

  • für Investitionen bis 1 Mio. Euro beträgt die Minderung des Körperschaftsteuersatzes 50 % unter der Bedingung von mindestens 5 neuen Arbeitsplätzen,
  • für Investitionen von 1 bis 3 Mio. Euro beträgt die Minderung des Körperschaftsteuersatzes 75 % bei mindestens 10 neuen Arbeitsplätzen,
  • für Investitionen über 3 Mio. Euro beträgt die Minderung des Körperschaftsteuersatzes 100 % bei mindestens 15 neuen Arbeitsplätzen.

Eine besondere Kategorie bilden Erstinvestitionen einer neu gegründeten Handelsgesellschaft mit materiellem und nicht-materiellem Vermögen von mindestens 13 Mio. Euro unter der Bedingung von mindestens 10 neuen Arbeitsplätzen für hochqualifizierte Kräfte. Für diese Art von Investition wird eine Vereinbarung mit dem zuständigen Ministerium abgeschlossen.

Durch die Vereinbarung wird die technische Vorbereitung und Ausführung des Projekts, der Investitionszeitraum, die Dynamik der Erledigung einzelner Verbindlichkeiten, Garantie des Geförderten und die Mechanismen des Interesseschutzes und Versicherungsmöglichkeiten der Republik Kroatien in folgenden Fällen geregelt: Fristüberschreitung, Rücktritt von der Ausführung oder Änderung eines Teils des Projekts bei jedem Abschnitt der übernommenen Verpflichtungen aus dem Projekt. 

Der Investor wird also zum ersten Mal eine Möglichkeit haben, mit dem Staat ein Abkommen zu Vereinbarung zu schließen, das ihm die gleichen Steuerbedingungen garantiert, die in Kraft waren, als er die Investition plante und begann. Unveränderte Bedingungen wird ihm der Staat für 10 Jahre garantieren. Im Fall einer Änderung wird das zuständige Ministerium die Verbindlichkeiten des Investors übernehmen.



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