Die Markenlöschung

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Eine Marke ist im Rechtsverkehr ein scharfes Schwert. Was aber häufig nicht bedacht wird wird: Jedermann kann gegen eine Marke, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, einen Löschungsantrag stellen.

Eine Mandantin der Kanzlei Kötz Fusbahn, die u. a. Türbeschläge herstellt, ist gegen die deutsche Marke „Gropius“ vorgegangen und hat wegen eines sog. absoluten Eintragungshindernisses einen Löschungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. 

Die Begründung:

Die Marke sei irreführend und rein beschreibend, eine Markenlöschung daher erforderlich. Irreführend, weil nunmehr alle möglichen Gestaltungen den Namen „Gropius“ des berühmten Bauhaus-Architekten und Gestalters tragen können und außerdem beschreibend, weil der Verkehr eine bestimmte Gestaltung erwartet, wenn er „Gropius“ hört – nämlich den berühmten Gropius-Türdrücker. 

Das DPMA beschloss, dass die Marke gelöscht werden muss. Dagegen wehrt sich die Inhaberin mit der Beschwerde zum Bundespatentgericht. Nach einer mehrstündigen Verhandlung beim Bundespatentgericht in München nahm die Markeninhaberin die Beschwerde zurück. Damit ist die deutsche Marke gelöscht.

Das bedeutet:

Wenn eine Marke den Anforderungen des § 8 Markengesetz nicht genügt, kommt jederzeit (!) eine Löschung in Betracht. Es ist keine Konkurrenzsituation erforderlich; jeder kann den Antrag einreichen. Die Voraussetzungen sind nicht sehr oft gegeben, eine Prüfung kann aber lohnen, um sich so einer Konkurrenzmarke zu entledigen. Eine Löschung kommt u. a. in Betracht, wenn:

  • die Marke rein beschreibend ist; 
  • die täuschend sind oder
  • sittenwidrig oder

Das Bundespatentgericht in München entscheidet über die Beschlüsse des DPMA. Gegen eine Entscheidung des BPatG kann etwa im Wege der Rechtsbeschwerde noch vor den Bundesgerichtshof gezogen werden.

Düsseldorf ist einer der Markenstandorte in Deutschland und u. a. Sitz des Gemeinschaftsmarkengerichts, das für Europäische Marken (Unionsmarken) zuständig ist. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Kötz Fusbahn sind mit allen Fragen des Markenrechts vertraut und beraten Sie gern. (DK)


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