Die Musterfeststellungsklage – wie sinnvoll ist sie wirklich?

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Die von der Bundesregierung geschaffene Musterfeststellungsklage (MFK) ist dazu gedacht, Verbrauchern in Gerichtsverfahren gegen Unternehmen ein wirkmächtiges Instrument an die Hand zu geben, eine fairere Interessenvertretung durch Verbraucherschutzverbände soll gewährleistet werden. Ziel eines solchen Musterfeststellungsprozesses ist die generelle Klärung von strittigen Rechtsfragen, um Verbrauchen danach die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen leichter zu machen. Falls der Prozess nicht in einem Vergleich beendet wird, also das Unternehmen Abfindungen zahlt, müssen Verbraucher diese Ansprüche dann allerdings noch selbst einklagen.

Hürden hoch, Nutzen gering? – Von Verjährung und Prozesskostenrisiko

Eine Musterfeststellungsklage darf nur von einem qualifizierten Verbraucherschutzverband angestrebt werden. Dieser muss, um die Voraussetzungen zu erfüllen, mindestens 350 Mitglieder oder zehn Unterverbände als Mitglieder haben. Sie dürfen nicht mit Gewinnerzielungsabsicht klagen und zudem nicht mehr als fünf Prozent ihrer Einkünfte von Unternehmen beziehen. Der Verbraucherverband muss, damit das Gericht die Klage als zulässig annehmen kann, die Betroffenheit von mindestens zehn Verbrauchern darlegen. Zudem wird ein Klageregister eröffnet, in dem Betroffene ihre Ansprüche eintragen können. Mindestens 50 Verbraucher müssen dies als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung binnen zwei Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung der MFK getan haben. Erst dann kann das Gericht überhaupt in der Sache verhandeln, eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Einen Vorteil hat die Eintragung allerdings: Die Verjährung wird durch Eintragung ins Klageregister gehemmt.

MFK gegen Volkswagen – Verbraucherzentrale Bundesverband und ADAC klagen

Seit 01.11.2018 ist die Einreichung von Musterfeststellungsklagen in Deutschland möglich. Am gleichen Tag legte die Verbraucherzentrale Bundesverband, unterstützt vom ADAC, die erste MFK gegen den Volkswagen-Konzern ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig solle feststellen, dass VW aus der unlauteren Handlung im Abgasskandal gegenüber den geschädigten Autokäufern auf Schadensersatz hafte. Insofern der Prozess nicht in einem Vergleich endet, ist den Geschädigten noch nicht geholfen: Sie müssen, bei vollem Prozessrisiko von meist einigen tausend Euro, erst selbst eine Klage anstreben, damit VW zur Schadensersatzzahlung verurteilt wird. Und das auch nur, falls das Gericht in diesem speziellen Fall zugunsten des Klägers entscheiden sollte, was keineswegs vorgezeichnet ist.

Musterfeststellungsklage umstritten: Deutscher Juristentag und Opposition kritisieren

Sowohl die Opposition als auch der Deutsche Juristentag (DJT) kritisieren die MFK. Insbesondere der DJT lehnte die Klageart als nicht weitgehend genug ab, geringe Schäden bei einer Vielzahl an Betroffen blieben unberücksichtigt. Man spricht sich hier für kollektive Leistungsklagen oder Gruppen- und Sammelklagen aus, die sowohl die Gerichte entlasten würden als auch den Verbrauchern und sonstigen Geschädigten schneller zu ihrem Recht verhelfen könnten. Man könnte sich, unter selbstständiger Auswahl der Anwälte, zusammenschließen und seine Rechte konzentriert durchsetzen, was zudem die Gerichte entlasten würde, da auch hunderten Einzelklagen ein einziger Prozess würde. Ein solches Sammelklagenkonzept erarbeitet gerade die Europäische Union (EU). Qualifizierte Verbände könnten dann in bestimmten Fällen auch unmittelbar Schadensersatzansprüche einklagen.

Fazit: Musterfeststellungsklage in vielen Fällen für Verbraucher nicht sinnvoll

Dass Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bei der Entwicklung der MFK die besten Absichten hatte, ist wohl nicht von der Hand zu weisen. Wirklich wirkmächtig erscheint das Instrument auf den ersten Blick jedoch nicht. Was die Rechtsprechung daraus macht, steht noch zu erwarten, nachdem erst einmal einige Urteile ergingen. Jedenfalls stellt eine MFK für Verbraucher eine große zeitliche Verzögerung gegenüber einem normalen Prozess oder einer Gruppenklage dar, da zunächst im Feststellungsprozess geurteilt werden muss, bevor eine Leistungsklage im Einzelfall eingereicht werden kann. Der myRight-Gründer Jan-Eike Andresen, der sich potenzielle Forderungen gegen VW in Millionenhöhe abtreten ließ, um diese dann gesammelt vor Gericht zu erstreiten, sagte hierzu passend: Unterm Strich bringt diese [MFK] Verbraucher nicht ins Ziel, denn die Verbraucherzentralen können mit der MFK keinen Zahlungstitel erstreiten.


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