VW-Musterfeststellungsklage sinnvoll? Wir sagen nein!

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Die Musterfeststellungsklage gegen VW ist in aller Munde, denn am 30.9.2019 beginnt sie mit der ersten mündlichen Verhandlung. Angepriesen als das beste Instrument im Kampf gegen VW im Abgasskandal, wissen viele Kläger gar nicht, was eigentlich auf sie zukommt. Vermehrt werden Stimmen laut, die die VW-Musterfeststellungsklage für wenig sinnvoll halten und hier zu einem Umstieg auf die Einzelklage raten.

Fakten zur Musterfeststellungsklage – was viele Kläger nicht wissen

Was vielen in Bezug auf die VW-Musterfeststellungsklage nicht bewusst ist: Es dauert aller Wahrscheinlichkeit nach mindestens bis 2023 bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Und: Die Chancen, überhaupt an Geld zu kommen, stehen mit der Musterfeststellungsklage eher schlecht – eine Einzelklage ist für viele Fahrzeughalter wesentlich sinnvoller.

Musterfeststellungsklage allein reicht nicht aus – danach weitere Klage nötig!

Fakt 1: Dass man mit der Musterfeststellungsklage automatisch sein Geld bekommt, ist absolut falsch. Diesel-Besitzer müssen ihren individuellen Anspruch danach selbst noch mal gesondert einklagen! Das gilt auch dann, wenn die Musterfeststellungsklage für den Kläger positiv ausfällt und ihm grundsätzlich ein Schadensanspruch zugesichert werden sollte.

Ein langer Weg – Experten rechnen frühestens 2023 mit Urteil

Fakt 2: Die Musterfeststellungsklage dauert lang – Experten gehen davon aus, dass frühestens in 4 Jahren mit einem rechtskräftigen Urteil zu rechnen ist. Im Gegensatz dazu steht das Einzelverfahren: Dies ist wesentlich schneller– Kläger, die einzeln klagen, erhalten das Urteil im Diesel-Skandal nach ca. 10 Monaten und erhalten somit ihr Geld viel schneller.

VW spielt auf Zeit – je länger es dauert, desto weniger bekommen Diesel-Besitzer

Fakt 3: Die Musterfeststellungsklage gegen VW kann für die Kläger sehr kostspielig werden – denn je länger das Verfahren dauert, umso höher wird die Nutzungsentschädigung, die der Diesel-Besitzer am Ende des Verfahrens bezahlen muss! Im Sinn von VW ist es also natürlich, das Verfahren so lange hinauszuzögern wie möglich. Dadurch laufen die Kläger Gefahr, dass sie am Ende mehr Geld für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen müssen, als sie per Schadensersatz zurückerhalten würden.

VW-Musterfeststellungsklage im „VW-Land“ Niedersachsen – günstig für Kläger?

Fakt 4: VW hat ein „Heimspiel“ – Die Musterfeststellungsklage wird am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig geführt, also in dem Bundesland, welches Großaktionär von VW ist. Die vergangenen Urteile im VW-Skandal zeigen, dass Kläger vor dem OLG Braunschweig meist verlieren – während sie vor anderen Gerichten oft gewinnen. Bei einer Einzelklage ist oft das Gericht des Klägers zuständig – die Chancen stehen dort für den Kläger in der Regel wesentlich besser.

Verbraucherschutz: In Deutschland steht Schutz des einzelnen Verbrauchers im Vordergrund

Die Gerichtsurteile der vergangenen Jahre zeigen es ganz deutlich: Diesel-Besitzer, die eine ganz normale Einzelklage im Abgasskandal verfolgt haben, sind in der Regel als die Gewinner herausgekommen. Das könnte unter anderem daran liegen, dass der Verbraucherschutz in Deutschland immer weiter massiv gestärkt wird. Vor Allem steht der Schutz des einzelnen Verbrauchers hier entscheidend im Vordergrund steht.

Fazit: Einzelklage für Diesel-Besitzer oft wesentlich sinnvoller

Sie haben sich schon für die Musterfeststellungsklage angemeldet und möchten doch lieber die chancenreichere Einzelklage anstreben? Kein Problem! Bis zum 30.9.2019 ist ein Ausstieg aus der Musterfeststellungsklage möglich. BERND Rechtsanwälte bieten Ihnen gern eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls an: Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen, ob in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg besteht. Sollten Sie sich dann dazu entscheiden, sich von uns vertreten zu lassen, setzen wir uns voll und ganz für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.



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