Die Nebenklage im Strafverfahren – Alles, was Sie wissen müssen
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Was ist die Nebenklage und was nützt sie?
Das Rechtsinstitut der Nebenklage erlaubt es Ihnen, als Geschädigter in einem Strafverfahren aktiv am Prozess gegen den Angeklagten und nicht nur als bloßer Zeuge teilzunehmen. Als Zeuge werden Sie in der Regel (erst) zu Ihrer Vernehmung geladen, danach entlassen und verpassen unter Umständen maßgebliche Verhandlungsinhalte oder gar den Ausgang des Prozesses. In der Funktion des Nebenklägers hingegen können Sie selbst Anträge stellen, Zeugen befragen und ein Plädoyer halten. Auf diese Art und Weise können Sie dem Angeklagten auf Augenhöhe begegnen und unter Umständen auch den Verfahrens(aus)gang beeinflussen.
Wer ist nebenklageberechtigt und wann?
Da es um die Geschädigteninteressen geht, ist grundsätzlich auch nur der Geschädigte selbst zum Anschluss als Nebenkläger befugt. Sollte der Geschädigte indes getötet worden sein, so sind auch die nahen Angehörigen bzw. der Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin nebenklageberechtigt.
Die Zulassung zur Nebenklage ist bereits im Ermittlungsverfahren möglich. Von dieser Befugnis sollte auch Gebrauch gemacht werden, um frühestmöglich den Akteninhalt in Erfahrung zu bringen und die Weichen für einen ordnungsgemäßen Verfahrensgang zu stellen.
Brauche ich zwingend einen Anwalt?
Nein. Sie brauchen nicht zwingend einen Anwalt, aber es ist durchweg zu empfehlen, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Dies ergibt sich aus mehreren Gründen: Zum einen können Sie ohne ihn die Ermittlungsakte kaum einsehen, geschweige denn diese richtig lesen und einordnen. Zum anderen kann Ihr Anwalt als Sprachrohr den Finger an bestimmten Stellen besonders in die Wunde legen bzw. Informationen durch Sie einbringen, welche möglicherweise noch gar nicht Bestandteil der Akte sind und an welche Staatsanwaltschaft und Gericht gar nicht denken. Dies betrifft nicht zuletzt insbesondere auch die (bleibenden) Folgen der Tat. Der Nebenkläger fährt also nicht zwingend nur im „Windschatten“ der Staatsanwaltschaft mit, sondern kann – da er nicht das öffentliche Interesse, sondern ausschließlich Ihre privaten Interessen vertritt – neue Räume erschließen.
Fernerhin ist es auch nicht zwingend notwendig, dass Sie dem Prozess persönlich ständig beiwohnen, wenn dies eine zu große Belastung für Sie darstellt. Es besteht hierneben auch die Möglichkeit, dass Sie Ihr Anwalt gleichsam als „Berichterstatter“ über die Vorgänge im Bilde hält, ohne dass Sie den Gerichtssaal hierfür ständig betreten müssen. Durch eine gewissenhafte Prozessbegleitung werden Sie so stets in ruhiger und neutraler Atmosphäre aus erster Hand über das aktuelle Geschehen informiert, ohne sich selbst in Gänze dem strapaziösen Verfahren aussetzen zu müssen, bei dem es sich um nebenklagefähige Delikte regelmäßig handelt. Dies sind in aller Regel schwere Gewalttaten oder ihrem Ausmaß nach ähnlich einzustufende Delinquenz.
Die Nebenklage unterliegt jedoch einigen speziellen Verfahrensregeln, so ist beispielsweise die Einlegung eines Rechtsmittels nur beschränkt möglich. Lassen Sie sich daher am besten von einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht vertreten, der einerseits sein Handwerk versteht und andererseits auch Ihr Anliegen mit der notwendigen Geduld und Empathie aufnimmt, um diesem im Rahmen der Vertretung auch entsprechend gerecht zu werden.
Gerne stehe ich an Ihrer Seite.

AS-Strafverteidigung
Adrian Schmid
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
info@as-strafverteidigung.de
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