Die PIM Gold GmbH ist pleite! Wie bekommen Anleger ihr Geld wieder?

  • 3 Minuten Lesezeit

Insolvenz bei der PIM Gold GmbH: Fehlbestand von ca. 1,9 Tonnen Gold

Die PIM Gold GmbH ist vollkommen überschuldet. Ende September 2019 hat das Amtsgericht Offenbach am Main ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH angeordnet. Wer den Fehler gemacht hat, Geld für Goldanlageprodukte bei der PIM Gold GmbH auszugeben, wird aus dem Insolvenzverfahren nun kaum mehr bekommen als eine mickrige Insolvenzquote von wenigen Prozent, und dies wahrscheinlich erst nach vielen Jahren. Es gibt voraussichtlich weit mehr als 10.000 Geschädigte.

Der Geschäftsführer der PIM Gold GmbH, Herr Mesut P., sitzt inzwischen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig betriebenen Betrugs in Untersuchungshaft. Aktuell gehen die Schätzungen dahin, dass bei der PIM Gold GmbH ein Fehlbestand in Höhe von 1,9 bis 2,5 Tonnen Gold besteht. Am 17.09.2019 äußerte die ermittelnde Staatsanwaltschaft Darmstadt gegenüber der Hessenschau, dass sie davon ausgeht, dass bei der PIM Gold GmbH ein Fehlbestand von ca. 1,9 Tonnen Gold vorhanden ist. Dies entspricht einer Verschuldung von 82 Millionen Euro.

Die maßlose Verschuldung der PIM Gold GmbH war schon seit mindestens 2017 erkennbar; dutzende Gerichtsverfahren bereits seit 2017

Ich habe seit September 2017 Anleger und Unternehmen in dutzenden Gerichtsverfahren gegen die PIM Gold GmbH vertreten: 8 Verfahren vor dem OLG Frankfurt am Main, 2 Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 2 Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt, 3 Verfahren vor dem Landgericht Gießen, 3 Verfahren vor dem Landgericht Hanau, 1 Verfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht, 3 Verfahren vor dem Arbeitsgericht Offenbach am Main, 1 Verfahren vor dem Arbeitsgericht Gießen und 17 Verfahren vor dem Amtsgericht Offenbach am Main.

In diesen Gerichtsverfahren und den dort erfolgten Beweisaufnahmen ergab sich überdeutlich eine maßlose Überschuldung bei der PIM Gold GmbH. Eine funktionierende Buchhaltung war dort nicht vorhanden. Geprüfte Bilanzen lagen nicht vor. Die PIM Gold GmbH hatte für die Jahre ab 2016 – entgegen gesetzlichen Pflichten – keine Jahresabschlüsse mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht etc.

Schadensersatzklagen gegen Anlageberater und Vermittler

Damit Anleger noch eine realistische Chance haben, wieder an ihr Geld zu kommen, empfiehlt sich häufig ein Vorgehen gegen den Anlageberater oder Vermittler, über den der betreffende Anleger seine Goldanlage bei der PIM Gold GmbH oder der Premium Gold Deutschland GmbH getätigt hatte. In aller Regel wird der Anlageberater schuldhaft seine Beraterpflichten verletzt haben, indem er den betreffenden Anleger nicht hinreichend über die Risiken des betreffenden PIM-Goldanlageprodukts aufgeklärt hat. Der Anlageberater/Vermittler haftet dem Anleger dann wegen schuldhafter Falschberatung auf Schadensersatz.

Wir haben die ersten Verfahren gegen Anlageberater/Vermittler der PIM-Goldanlageprodukte bereits begonnen. Eingeklagt wird als Schadensersatz der vom Anleger angelegte und bezahlte Betrag Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche gegen die PIM Gold GmbH an den verklagten Anlageberater/Vermittler.

Das bedeutet: Der Anleger bekommt bei erfolgreichem Prozess von seinem Anlageberater/Vermittler vollen Ersatz des angelegten Geldes. Anschließend kann sich dann der Anlageberater/Vermittler mit den an ihn abgetretenen Ansprüchen gegen die PIM Gold GmbH im Insolvenzverfahren herumärgern und dort dann nach voraussichtlich vielen Jahren eventuell eine geringe Quote erlangen.

Insbesondere Anleger, die rechtsschutzversichert sind, sollten ein Vorgehen gegen ihren Anlageberater/Vermittler ernsthaft ins Auge fassen. In jedem Fall ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich, zumal Ansprüche gegen den betreffenden Anlageberater/Vermittler auch bereits verjährt sein können.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema