Die ​Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes

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Das "Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz" (StARModG) zielt darauf ab, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht zu aktualisieren. Kernpunkte der Reform sind:

  • Hinnahme von Mehrstaatigkeit: Das Gesetz ermöglicht Mehrstaatigkeit durch die Abschaffung der Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung. Dies markiert einen bedeutenden Paradigmenwechsel in der deutschen Staatsangehörigkeitspolitik.

  • Verkürzung der Voraufenthaltszeiten: Die erforderliche Aufenthaltsdauer in Deutschland für die Einbürgerung wird von acht auf fünf Jahre reduziert, mit weiteren Erleichterungen für Personen mit besonderen Integrationsleistungen.

  • Änderungen bei der Lebensunterhaltssicherung: Das Gesetz verschärft die Bedingungen für die Sicherung des Lebensunterhalts. Es ersetzt das bisherige Vertretenserfordernis durch drei spezifische Ausnahmen, wobei die erste Ausnahme Gastarbeiter:innen und Vertragsarbeitnehmer:innen der ersten Generation und deren Ehegatten betrifft.

  • Anpassungen bei der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse: Es werden spezifische Kriterien eingeführt, die bei der Beurteilung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse angewendet werden sollen, einschließlich der Haltung zur Gleichberechtigung von Mann und Frau und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

  • Sprachanforderungen: Für bestimmte Gruppen, wie frühere Gastarbeiter:innen, werden die Sprachanforderungen herabgesetzt, um die Einbürgerung zu erleichtern.

  • Öffentliche Einbürgerungsfeiern: Die Übergabe der Einbürgerungsurkunde soll im Rahmen einer öffentlichen Feier erfolgen, um dem Akt eine würdige Form zu verleihen.

Diese Reformen reflektieren den Wunsch nach einer Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, die Integration fördert, während sie gleichzeitig neue Herausforderungen und Diskussionen mit sich bringt.


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