Die Reise zur geheimnisvollen Insel - € 815 Abmahnung Waldorf Frommer

  • 2 Minuten Lesezeit

Die bundesweit tätige Anwaltskanzlei Hechler ist der richtige Ansprechpartner für Betroffene, die eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen Films „Die Reise zur geheimnisvollen Insel" erhalten haben und € 815,00 bezahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben sollen.

Illegales Tauschbörsenangebot von „Die Reise zur geheimnisvollen Insel"

Die Reise zur geheimnisvollen Insel ist ein US-amerikanischer Abenteuerfilm aus dem Jahr 2012 und der zweite Teil der Die Reise-Reihe. Der Film verwendet Motive aus Jules Vernes Die geheimnisvolle Insel und ist die Fortsetzung des 2008 veröffentlichten Filmes Die Reise zum Mittelpunkt der Erde.

Der abgemahnte Anschlussinhaber soll diesen Film des Rechteinhabers „Warner Bros. Entertainment GmbH" in einer Internet-Tauschbörse rechtswidrig zum Upload angeboten haben. In der Regel hat tatsächlich jemand den Film dort angeboten.

Ist die Abmahnung wegen „Die Reise zur geheimnisvollen Insel" Betrug oder Abzocke?

Daher sind die Schreiben mit der Überschrift „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss" mit beigefügter Unterlassungserklärung auch nie Betrug oder Abzocke. Der Betroffene sollte recherchieren, wer an dem Tattag den Internetanschluss mitbenutzt hat. Eventuell kommen auch Besucher oder Gäste mit dem Smartphone in Betracht.

Der Fakt, dass der Film „Die Reise zur geheimnisvollen Insel" tatsächlich angeboten wurde, heißt noch lange nicht, dass der Anschlussinhaber hierfür haftet. So haftet der Anschlussinhaber vor vielen Gerichten nicht für den Partner, volljährigen Kinder, Besucher etc., je nach Lage des Einzelfalls.

Sofern einer der Mitnutzer der Täter war und der Anschlussinhaber seine Belehrungspflichten ihm bezüglich etc. eingehalten hat, entfällt sogar die Störerhaftung.

Was kann man gegen die „Die Reise zur geheimnisvollen Insel"-Abmahnung unternehmen?

Beauftragen Sie nicht Ihren „Hausanwalt" mit der Verteidigung, der sich hiermit nicht auskennt. Nehmen Sie sich vor Anti-Abmahnanwälte, die Ihnen ohne Prüfung des Einzelfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung unterjubeln wollen, in Acht. Jede Unterlassungserklärung ist hochgefährlich und sollte nur abgegeben werden, wenn dies notwendig ist.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat bereits tausende Abgemahnte vertreten. Ziel der Verteidigung ist, je nach Mandantenwunsch, oft die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und der Unterlassungserklärung.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema