Die Reise zur geheimnisvollen Insel (Film) – € 815,00 Abmahnung von Waldorf Frommer

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Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH geht mal wieder mit der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mit Abmahnungen wegen Filesharing-Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Die Reise zur geheimnisvollen Insel" vor.

„Die Reise zur geheimnisvollen Insel"-Abmahnung: Betrug oder Abzocke?

Ein IT-Unternehmen hat rechtssicher festgestellt, dass jemand den Film „Die Reise zur geheimnisvollen Insel" in einem Filesharing-Netzwerk zum Upload bereitgestellt hat. Daher schreiben Waldorf Frommer den ermittelten Anschlussinhaber an. Die Anwälte gehen davon aus, dass der Anschlussinhaber Täter oder Störer war. Daher fordern sie € 815,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Sind die Forderungen von Waldorf wegen „Die Reise zur geheimnisvollen Insel" rechtens?

Das kommt darauf an, ob der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. Waldorf gliedert seine Forderungen entsprechend dem neuen § 97a UrhG in Anwaltskosten (€ 215,00) und Schadensersatz (€ 600,00) auf.

Sollte der Anschlussinhaber eine „modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben?

Das kommt darauf an, ob der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Entgegen der im Abmahnschreiben vertretenen Ansicht ist der Anschlussinhaber keinesfalls automatisch verantwortlich. Verantwortlich ist nur das Täter oder Störer. Wenn andere im Haushalt wie z. B. Ehepartner, Kinder, Mitbewohner, Mieter, Arbeitnehmer, Gäste oder Besucher den Anschluss mitgenutzt haben, kann die Tätervermutung entfallen, wenn z. B. der Anschlussinhaber außer Haus und sein PC ausgeschaltet war.

Welche Kosten der Abmahnung können wegfallen?

Ist der Anschlussinhaber nicht der Täter, entfallen sofort die € 600,00. Kommt auch keine Störerhaftung in Betracht, sind auch keine Anwaltskosten von € 215,00 zu zahlen.

Was ein Spezialanwalt im Falle der Abmahnung wegen „Die Reise zur geheimnisvollen Insel" tun kann:

Ziel der Verteidigung ist die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls.

Warnung vor der modifizierten Unterlassungserklärung

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. warnt ausdrücklich vor lapidaren Ratschlägen von Anwälten, eine „modifizierte Unterlassungserklärung" abzugeben. Diese birgt die lebenslange Gefahr von Vertragsstrafen in sich. Haftet der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer, ist eine Unterlassungserklärung eine glatte Fehlberatung.

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Vor einer Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste können sich Betroffene unter der Rufnummer 07171 18 68 66 an uns wenden.

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Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

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