Die Risiken der Ressortaufteilung unter GmbH-Geschäftsführern

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Teilen Geschäftsführer verschiedene Geschäftsbereiche unter sich auf, glauben viele, dass auch ihre persönliche Haftung auf ihren Kompetenzbereich beschränkt ist. Leider oft ein Fehlgedanke. Grundsätzlich bleibt auch bei einer Ressortaufteilung die gesamtschuldnerische Haftung der Geschäftsführer bestehen. Dies zu umgehen, erweist sich als in der Praxis kompliziert. Im wesentliche zu beachten sind zwei Kernelemente:

I. Sachgerechte Verteilung der Geschäftsbereiche

Die Geschäftsführer müssen sachlich und persönlich in der Lage sein, die ihnen eindeutig zugeteilten Ressorts ordnungsgemäß zu führen. Das lässt sich rechtssicher am besten durch eine schriftliche Geschäftsordnung mit Begründung der Zuteilung erreichen. Im ersten Moment erscheint das vor allem in klaren Fällen als übertrieben. Geschuldet ist das jedoch den hohen Anforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH) an die Darlegungs- und Beweislast der einzelnen Geschäftsführer. Sie müssen beweisen können, dass sie auf die ordnungsgemäße Erledigung durch den Mitgeschäftsführer vertrauen durften.

II. Kontrollpflichten

Die Geschäftsführer sind verpflichtet, sich immer über den Stand des Unternehmens und der einzelnen Ressorts zu informieren. Vernachlässigen sie diese Pflicht, haften sie schnell für Fehler ihrer Mitgeschäftsführer. Auch hier stellt der BGH hohe Anforderungen. So müssen Geschäftsführer gezielt Nachfragen stellen und sich so über den Geschäftsbereich des Mitgesellschafters genauestens informieren. Diese Nachfragen müssen zudem dokumentiert werden, um im Fall der Fälle auch nachweisbar zu sein. Eine kaum praxistaugliche Vorgehensweise, die zudem noch eine schwere Belastung für das Vertrauen unter den Geschäftsführern sein kann.

Einschätzung und Empfehlung

Die Anforderungen des BGH scheinen an vielen Stellen überzogen und schwer realisierbar. Umso wichtiger ist die Einhaltung definierter Grundsätze. Dies beginnt bei der Erstellung eines Geschäftsverteilungsplans sowie der Dokumentation wirtschaftlich wichtiger Ereignisse und Entscheidungen. Geschäftsführer sollten aufgrund der mangelnden Rechtssicherheit über eine gute D&O-Versicherung verfügen. Für die Zukunft ist zu hoffen, dass durch weitere Urteile mehr praxistaugliche Rechtssicherheit geschaffen werden kann.

Wenn Sie die Verteilung der Ressorts in Ihrem Unternehmen möglichst rechtssicher gestalten wollen, stehen wir gern zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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