Die Simpsons - Waldorf Frommer-Abmahnung wegen TV-Serie

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Auch US-TV-Serien wie „Die Simpsons“ sind Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Der US-Rechtsinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH versucht, das illegale Verteilen der Serie „Die Simpsons“ in Internettauschbörsen mit Abmahnungen einzudämmen.

Was ist eine Abmahnung wegen „Die Simpsons“?

Die Anwälte Waldorf Frommer erheben den Vorwurf, dass der Abgemahnte eine oder mehrere Folgen der beliebten TV-Serie „Die Simpsons“ über bittorrent für Dritte über sog. Internettauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent) zum Herunterladen bereitgestellt habe. Daher fordern Sie von dem Betroffenen einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag (Unterlassungserklärung) und Schadenersatz bzw. Anwaltskosten von € 469,50 bei 1 Folge und € 815,00 bei 2 Folgen.

Diese Waldorf Frommer-Abmahnung ist weder Betrug noch Abzocke, da die Ipoque GmbH das Anbieten rechtssicher nachweisen kann. Fraglich ist allerdings, ob der Abgemahnte überhaupt haftet. Oft ist die Abmahnung nicht rechtens, da es nicht der Abgemahnte war, der „Die Simpsons“ angeboten oder über Streaming angeboten hat, sondern andere Mitnutzer seines Internetanschlusses.

Urheberrechtsverletzung ja – Haftung nein?

Fakt ist, dass eine oder mehrere Folgen der Simpsons über den Internetanschluss angeboten wurden. Die zentrale Frage ist, ob man den Internetanschlussinhaber verantwortlich machen kann. Die Antwort ist: in vielen Fällen nicht!

Gerade dann, wenn als Täter andere in Betracht kommen (Partner, Mitbewohner, Kinder, Gäste u. a.) und der Anschlussinhaber keine Belehrungs- und Prüfpflichten verletzt hat (und er auch nicht Täter war), entfällt seine komplette Haftung. Der BGH hat z. B. entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen.

Folge: Der Abgemahnte muss keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und auch nichts bezahlen.

Sollte der Abgemahnte jedoch als Täter oder Störer haften, empfiehlt sich regelmäßig, über einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Rechtsanwalt Hechler, M.B.A. – Erfahrung mit 17.000 Abmahnungen

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist seit über 5 Jahren als Anti-Abmahnanwalt bei Filesharing-Abmahnungen tätig und hat über 17.000 Abmahnungen wegen Tauschbörsen bearbeitet, darunter tausende der Kanzlei Waldorf Frommer.

Er berät Sie bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung wegen den Simpsons gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung, ob Sie überhaupt haften und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen oder ob Ihre Haftung komplett entfällt.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

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