Die steuerliche Berücksichtigung und Behandlung von Unterhaltszahlungen bei geschiedenen Ehegatten (Realsplitting).

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1. Einführung

Das Realsplitting ist ein Konstrukt im deutschen Steuerrecht, das eine spezielle Regelung für geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten umfasst. 

Diese Regelung ermöglicht es, Unterhaltszahlungen steuerlich geltend zu machen, was sowohl für den Zahlenden als auch für den Empfänger steuerliche Auswirkungen hat. 

Das Realsplitting ist in § 10 Abs. 1a Nr. 1 und § 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert und stellt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Nichtabzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen dar. 

Es bietet eine Möglichkeit, die finanzielle Belastung durch Unterhaltszahlungen für beide Parteien steuerlich zu optimieren. 

Die Anwendung dieser Regelung setzt jedoch bestimmte Voraussetzungen voraus und erfordert ein Verständnis der steuerlichen Konsequenzen sowohl für den Unterhalt zahlenden als auch für den Unterhalt empfangenden Ehegatten.


2. Was ist Realsplitting?

Das Realsplitting ist eine steuerliche Regelung, die es erlaubt, Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner steuerlich geltend zu machen. Es handelt sich um eine Ausnahme von der Regel, dass Unterhaltszahlungen grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig sind.

Die maßgeblichen Rechtsnormen für das Realsplitting finden sich in § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und § 22 Nr. 1a EStG.

Über § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG wird die Möglichkeit eröffnet, Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben abzuziehen.

Und über § 22 Nr. 1a EStG wird die Besteuerung der Unterhaltsleistungen beim Empfänger als sonstige Einkünfte normiert.


3. Voraussetzungen für das Realsplitting

Die Voraussetzungen für das Realsplitting sind:

  1. Unbeschränkte Steuerpflicht: Sowohl der zahlende als auch der empfangende Ehegatte müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein.
  2. Status der Ehe: Die Ehegatten müssen entweder geschieden sein oder dauernd getrennt leben.
  3. Art des Unterhalts: Es muss sich um tatsächlich geleisteten Unterhalt handeln. Dies umfasst gesetzlichen, vertraglichen oder freiwillig gezahlten Unterhalt.
  4. Antragstellung: Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss beim Finanzamt einen Antrag auf Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben stellen.


4. Wirkung und Funktionsweise des Realsplitting

Der unterhaltspflichtige Ehegatte kann die Unterhaltszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Dies verringert sein zu versteuerndes Einkommen und somit seine Steuerlast.

Der Empfänger muss die erhaltenen Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte versteuern. Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn der Empfänger ein niedrigeres Einkommen hat und daher einer niedrigeren Steuerprogression unterliegt.

Es ist zu beachten, dass für die Anwendung des Realsplittings sowohl ein Antrag des Zahlers als auch die Zustimmung des Empfängers notwendig (beider (Ex)Ehegatten!).

Der Abzug der Unterhaltszahlungen beim Zahler und die Besteuerung beim Empfänger müssen übereinstimmen.


5. Fazit

Das Realsplitting ist eine wichtige steuerliche Regelung, die für geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten finanzielle Vorteile bieten kann. 

Durch die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben abzuziehen, kann der zahlende Ehegatte seine Steuerlast senken. Gleichzeitig muss der empfangende Ehegatte diese Zahlungen als Einkommen versteuern, was je nach individueller Einkommenssituation sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen kann. 

Die Regelung erfordert eine sorgfältige Planung und das Verständnis der steuerlichen Implikationen. Sie zeigt, wie das Steuerrecht individuelle Lebenssituationen berücksichtigt und Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung bietet. 

Für eine optimale Nutzung des Realsplittings ist es jedoch ratsam, professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Voraussetzungen und Konsequenzen vollständig zu verstehen und bestmöglich zu nutzen.

Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann Sie hier unterstützen.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

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