Die steuerlichen Hürden des Berliner Testaments und wie geschickte Planung sie umgeht

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Das "Berliner Testament" ist eine häufig gewählte testamentarische Regelung, bei der sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ernennen und die Kinder erst nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen erben. Diese scheinbar logische Regelung, verankert in § 2269 BGB, birgt jedoch steuerliche Tücken, die bei erheblichen Nachlässen ins Gewicht fallen können.

1. Steuerfallstrick: Verpasste Chancen bei Freibeträgen

Die erbschaftssteuerlichen Freibeträge sowohl für die Kinder als auch für die Eheleute bleiben im ersten Erbfall ungenutzt. Die Kinder erben nichts, und der überlebende Ehegatte erbt den hälftigen Anteil am Vermögen steuerfrei, was zu einem höheren Nachlassvolumen nach dem zweiten Erbfall führt.

2. Steuerfallstrick: Inflation und unveränderte Freibeträge

Die Vermögenswerte können zwischen dem ersten und zweiten Erbfall an Wert gewinnen, während die erbschaftssteuerlichen Freibeträge unverändert bleiben.

3. Steuerfallstrick: Begrenzte Freibetragsnutzung im Berliner Testament

Im Berliner Testament erbt der überlebende Ehegatte einen steuerfreien hälftigen Anteil am Vermögen. Es gibt jedoch kluge Gestaltungsmöglichkeiten, um diese Freibeträge effektiver zu nutzen.

Optimierung der Freibetragsnutzung:

a) Berliner Testament:

  • Überlebender Ehegatte erbt hälftigen Anteil am Vermögen, Steuer iHv. 331.360 Euro.

b) Gestaltungen:

  • Kinder erben Erbanteile im Wert von je 400.000 Euro.
  • Steuer iHv. 81.600 Euro, Ersparnis von 249.760 Euro.

4. Steuerfallstrick: Fokus auf den Erbfallszeitpunkt

Das Berliner Testament konzentriert sich ausschließlich auf den Zeitpunkt des Erbanfalls, ohne vorherige steuerliche Optimierungen.

Optimierung durch Schenkungen:

  • Schenken der Kinder alle 10 Jahre je 400.000 Euro.
  • Reduzierung des steuerpflichtigen Erbanfalls.

5. Steuerfallstrick: Immobilienvermögen und drohender Zwangsverkauf

Besitzt der Nachlass Immobilien, kann die Erbschaftssteuer beim Zwangsverkauf zu finanziellen Engpässen führen.

Gestaltungen für Immobilienvermögen:

  • Schenkung von anteiligem Immobilieneigentum gegen Nießbrauch.
  • Frühzeitiger Verkauf oder Schenkung von Immobilienanteilen.

Fazit: Mit cleverer Planung steuerlichen Klippen entgehen

Das Berliner Testament mag auf den ersten Blick praktisch erscheinen, aber seine steuerlichen Fallstricke sollten nicht unterschätzt werden. Durch kluge Gestaltungen, rechtzeitige Schenkungen und eine frühzeitige Anpassung an die erbschaftssteuerlichen Rahmenbedingungen können Steuerberater dazu beitragen, finanzielle Engpässe zu vermeiden und den Erben einen steueroptimierten Vermögensübergang zu ermöglichen.

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