Die steuerlichen Fallstricke des Berliner Testaments und wie sie vermieden werden können

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Das sogenannte "Berliner Testament" ist eine gängige Regelung im Erbrecht, bei der sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners erben. Diese Vorgehensweise, gesetzlich verankert in § 2269 BGB, mag auf den ersten Blick naheliegend erscheinen, birgt jedoch steuerliche Nachteile, die je nach Höhe des Nachlasses erheblich sein können.

Wir bei der Kanzlei TES helfen bei individueller Gestaltungslösung in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater um die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer zu vermeiden.

Es gibt viele clevere Strategien.

1. Falle: Unvorteilhafte Freibetragsnutzung

Die erbschaftssteuerlichen Freibeträge sowohl für die Kinder als auch für die Eheleute werden im ersten Erbfall bzw. zweiten nicht optimal ausgenutzt. Die Kinder erben nichts, wodurch ihre Freibeträge ungenutzt bleiben. Das Vermögen des überlebenden Ehegatten verdoppelt sich mit dem ersten Erbfall, was zu einem höheren Volumen des Nachlasses nach dem zweiten Erbfall führt.

2. Falle: Keine Anpassung an Inflation

Die Vermögenswerte können zwischen dem ersten und zweiten Erbfall einen inflationären Wertzuwachs erfahren, während die erbschaftssteuerlichen Freibeträge unverändert bleiben.

3. Falle: Begrenzte Nutzung von Freibeträgen im Berliner Testament

Im Berliner Testament erbt der überlebende Ehegatte einen Anteil am Vermögen des steuerfrei (Freibetrag 500.000 EUR). Jedoch können geschickte Gestaltungen mehrere Freibeträge (Kinder, Enkelkinder) besser ausnutzen.

Optimierung der Freibetragsnutzung:

a) Berliner Testament:

  • Überlebender Ehegatte erbt hälftigen Anteil am Vermögen, erheblicher Steueranfall

b) Gestaltungen:

  • Ausnutzung der Freibetrag
  • Supervermächtnis Berliner Testament

4. Falle: Zeitpunkt des Erbanfalls als entscheidender Faktor

Das Berliner Testament setzt das Thema komplett auf den Zeitpunkt des Erbanfalls, ohne vorherige Optimierungen vorzunehmen.

Optimierung durch Schenkungen:

  • Schenken der Kinder alle 10 Jahre je 400.000 Euro.
  • Reduzierung des steuerpflichtigen Erbanfalls.

5. Falle: Zwangsverkauf bei Immobilienvermögen

Wenn das übrige Vermögen in Immobilien besteht, kann die Erbschaftssteuer bei Zwangsverkauf zu finanziellen Engpässen führen.

Gestaltungen für Immobilienvermögen:

  • Schenkung von anteiligem Immobilieneigentum gegen Nießbrauch.
  • Frühzeitiger Verkauf oder Schenkung von Immobilienanteilen.

Fazit: Clevere Gestaltungen vermeiden steuerliche Stolpersteine

Das Berliner Testament mag auf den ersten Blick praktisch erscheinen, aber seine steuerlichen Nachteile (insbesondere bei hohen Vermögen über 500.000 EUR) sollten nicht übersehen werden. Durch geschickte Gestaltungen, rechtzeitige Schenkungen und eine frühzeitige Anpassung an die erbschaftssteuerlichen Rahmenbedingungen können Steuerberater und Rechtsanwälte dazu beitragen, finanzielle Engpässe zu vermeiden und den Erben einen steueroptimierten Vermögensübergang zu ermöglichen.

Jeder Einzelfall muss gesondert betrachtet werden, so dass sich allgemein gültige Aussagen verbieten.

Bei Vermögen, die über den Freibeträgen liegen oder bei gebundenen Vermögen (reines unteilbares Immobilienvermögen) bietet sich oft eine anwaltliche Beratung an, um Fallstricke zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns bei der Kanzlei TES:

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E-Mail: info@tes-partner.de

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