Die Unfassbaren – Now You See Me - Abmahnung Waldorf Frommer € 815

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Die Tele München Fernseh GmbH lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer Internetnutzer abmahnen, denen Filesharing bezüglich des amerikanisch-französischen Thrillers „Die Unfassbaren - Now You See Me" vorgeworfen wird.

Warum erhalte ich eine Waldorf Frommer Abmahnung?

Jeder unlizenzierte Upload, der es Dritten ermöglicht ein Filmwerk kostenfrei zu nutzen, ist eine Verletzung des Urheberrechts. Die für Waldorf Frommer ermittelnde ipoque GmbH kann belegen, dass „Die Unfassbaren - Now You See Me" über den Anschluss des Abgemahnten über eine Tauschbörse, wie z.B. eMule, zum Download angeboten wurde. Der Upload ist dabei nicht immer wissentlich erfolgt. Durch den Download einer Datei von einer Tauschbörse werden zugleich eigene Inhalte, die sich auf dem Rechner des Abgemahnten befinden, angeboten. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei die Zahlung von EUR 815,00. Die in der Abmahnung gestellten Forderungen sind keine versuchte Abzocke, müssen jedoch zunächst dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden.

Wie kann ich die Forderungen in der „Die Unfassbaren - Now You See Me"-Abmahnung abwenden? 

Finden Sie heraus, wer den Upload durchgeführt hat. Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch. Waren Sie zum Tatzeitpunkt nachweislich nicht zu Hause, entfällt die Tätervermutung. Haben anderen Nutzer den Upload zu verantworten, kommt lediglich eine Störerhaftung in Betracht. Haben Sie weiteren Nutzern Filesharing verboten, kann die Haftung sogar gänzlich entfallen.

Daneben gilt: Kein Kontakt zur Gegenseite! Ignorieren Sie die beigefügte Unterlassungserklärung. Beachten Sie die Fristen und schalten Sie rechtzeitig einen Verteidiger ein.

Keine modifizierte Unterlassungserklärung - Rufen Sie uns an

Ohne Analyse Ihres Einzelfalles können Sie keine sachgerechte Verteidigung zu erwarten. Die Anwaltskanzlei Hechler warnt ausdrücklich vor pauschalen Ratschlägen von Verbraucherzentralen, Rechtsschutzversicherungen und Anwälten, denen die komplexe Materie des Urheberrechts oft fremd ist. Insbesondere deren Rat zu einer „modifizierten Unterlassungserklärung" und einer Abschlagszahlung an die Gegenseite ist in der Regel falsch. Haftet der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer, verliert er nicht nur das Geld, sondern gibt zudem ein lebenslang geltendes Schuldeingeständnis ab - obwohl ihn keine Schuld trifft!

Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir, welche Verteidigung für Sie optimal ist. Wir bieten Ihnen:

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnfällen
  • Bundesweite Vertretung
  • Sofortiges Tätigwerden 
  • Faire Pauschalpreise

Sie erreichen uns täglich von 8 Uhr bis 20 Uhr unter 07171 - 18 68 66. Gerne helfen wir Ihnen.


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