Die Unternehmenskrise überwinden und die Insolvenz vermeiden – Das neue Sanierungsrecht wirkt!

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Corona, gestiegene Energiepreise, Lieferkettenprobleme − es sind viele externe Faktoren, die Unternehmer und verantwortliche Geschäftsleiter derzeit umtreiben. Inzwischen hat der Gesetzgeber ein neues Sanierungsrecht (StaRUG) geschaffen, das vielen noch gar nicht bekannt ist. Die neuen Regelungen können kriselnden Unternehmen aber helfen, die Probleme zu überwinden und die Insolvenz zu vermeiden. Wie das geht, soll hier aufgezeigt werden.

  • Mein Unternehmen konnte den Geschäftsbetrieb während der Coronapandemie nicht voll ausüben und hat eine Menge Schulden angehäuft, die bisher gestundet aber bald fällig werden. Was kann ich machen?

In vielen Fällen schieben Unternehmen eine hohe Summe an Verbindlichkeiten vor sich her. Gerade während der Coronapandemie erhielten die Unternehmen staatliche Unterstützung, die aber oftmals zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen ist. Zudem sind noch andere Verbindlichkeiten beispielsweise gegenüber Vermietern aufgelaufen, die in den schwierigen Zeiten der Coronapandemie gestundet wurden. In Kürze müssen aber auch diese gestundeten Mieten zurückgezahlt werden. Hier kann das neue Sanierungsrecht helfen. So können diese Verbindlichkeiten, die bei Fälligkeit zu einer Krise des Unternehmens führen, z. B. in einem sogenannten Restrukturierungsplan zusammengefasst werden.  Diesen Gläubigern wird dann eine bestimmte Befriedigungsquote angeboten und auf den Rest verzichten diese Gläubiger.

  • Müssen alle Gläubiger diesem Restrukturierungsplan zustimmen oder können einzelne Verweigerer überstimmt werden?

Wenn das Unternehmen 75 Prozent oder mehr der betroffenen sogenannten Restrukturierungsgläubiger überzeugt, können damit auch die Verweigerer überstimmt werden. Die Regelungen im Restrukturierungsplan, wie beispielsweise eine Quotenzahlung oder ein Verzicht über die restliche Forderung, gelten dann auch zulasten der Verweigerer.

  • Welche Vorteile bietet dieses neue Sanierungsverfahren?

Ein entscheidender Vorteil dieses Verfahrens ist die Geheimhaltung. So werden nur die vom Plan betroffenen Gläubiger informiert. Das bedeutet, dass das Unternehmen mit seinen sonstigen Geschäftskunden weiter ungestört von vielleicht negativer Außenwirkung eines solchen Verfahrens Geschäfte machen kann. Zudem kann sich das Verfahren und der Entschuldungsplan auf ausgewählte einzelne Gläubiger beschränken. Die Kosten zur Durchführung eines solchen Restrukturierungsverfahrens sind zudem überschaubar. Es ist vom Gesetzgeber so gestaltet, dass es auch für kleine Unternehmen innerhalb eines kurzen Zeitraums von zwei bis drei Monaten durchgeführt werden kann.

  • Welche weiteren Anwendungsfälle gibt es für das neue Sanierungsrecht?

Neben der erwähnten Fallkonstellation sind viele andere Sachverhalte denkbar, bei denen das neue Sanierungsrecht helfen kann.

Mehrere Gesellschafter eines Unternehmens, dessen Krise absehbar ist und welches finanzielle Hilfe von Gesellschafterseite braucht, streiten sich. Einige wollen Geld geben, die anderen nicht. Auch hier kann das neue Sanierungsrecht helfen. Dies liegt daran, dass man mit dem neuen Sanierungsrecht auch in die Rechtspositionen von Gesellschaftern eingreifen kann.

Ein Unternehmen ist mit einer Haftungsklage, Schadensersatz- oder Anfechtungsklage eines Insolvenzverwalters konfrontiert. Der bereits vor Gericht ausgetragene Streit kann im Fall der Niederlage für das Unternehmen das finanzielle Ende bedeuten. Auch hier hilft das neue Sanierungsrecht.

  • Warum sollte ich als Unternehmerin oder Unternehmer im Rahmen des neuen Sanierungsrechts frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen?

Die Einstiegshürden für das neue Sanierungsrecht sind hoch und die formalen Anforderungen an den Restrukturierungsplan umfangreich. Deswegen sollten Sie zu Krisenspezialisten gehen, die bereits in dem seit erst 18 Monaten geltenden neuen Sanierungsrecht Expertise besitzen und schon praktische Erfahrungen gesammelt haben. Wir sind stolz darauf, hier bereits eine Vielzahl von Restrukturierungsverfahren vorbereitet und erfolgreich durchgeführt zu haben.

Das neue Sanierungsrecht wirkt und hilft. Wir beraten Sie gerne dabei und prüfen im Vorfeld, ob ein Restrukturierungsverfahren erfolgreich eingeleitet werden kann, und begleiten Ihr Unternehmen dann auch während des Verfahrens.



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