Die Unwirksamkeit einer Kreditsicherheit wegen Übersicherung der Bank: So kommen Sie aus der Kreditsicherheit.

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1. Einführung zur Übersicherung einer Kreditsicherheit

Die Sicherung von Krediten ist ein wesentlicher Bestandteil des Finanzwesens, sowohl für Kreditgeber als auch für Kreditnehmer. Eine adäquate Kreditsicherheit schützt die Bank vor Ausfällen und gibt dem Kreditnehmer die Möglichkeit, finanzielle Mittel zu erhalten. 

Doch was passiert, wenn diese Sicherheiten zu umfangreich sind? 

Dieser Artikel beleuchtet die Problematik der Übersicherung von Kreditsicherheiten und warum eine Vertragsprüfung für beide Parteien von Bedeutung sein kann.


2. Die Übersicherung einer Kreditsicherheit

Übersicherung einer Kreditsicherheit tritt auf, wenn der Wert der Sicherheiten den Kreditbetrag deutlich übersteigt. 

Es wird zwischen anfänglicher und nachträglicher Übersicherung unterschieden. 

Bei der anfänglichen Übersicherung übersteigt der Wert der Sicherheiten bereits bei Vertragsabschluss den Kreditbetrag erheblich. 

Die nachträgliche Übersicherung entsteht, wenn der Wert der Sicherheiten im Laufe der Zeit im Vergleich zum Kreditbetrag ansteigt.

Relevante Rechtsprechungen und Gesetzestexte, wie § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) und die Grundsätze des Bundesgerichtshofs zur Knebelung und Übersicherung, spielen hier eine wichtige Rolle. 

Diese legen fest, wann eine Sicherheit als unangemessen gilt und welche Maßnahmen ergriffen werden können.


3. Rechtsfolgen von anfänglicher und nachträglicher Übersicherung

Die Rechtsfolgen einer Übersicherung können gravierend sein. 

Im Falle einer anfänglichen Übersicherung kann der gesamte Sicherungsvertrag sittenwidrig und somit nichtig sein. 

Bei nachträglicher Übersicherung ist oft eine Anpassung des Vertrages erforderlich und durchsetzbar. Die Rechtsprechung sieht vor, dass der Kreditnehmer in solchen Fällen eine Freigabe der überschüssigen Sicherheiten verlangen kann.


4. Relevante Fallbeispiele für typische Übersicherungskonstellationen

In der Praxis treten besonders häufig die nachfolgenden Übersicherungen in der Bankenpraxis auf:

  1. Immobilienkredite: Der Wert der Immobilie steigt weit über den Kreditbetrag.
  2. Unternehmenskredite: Mehrere Assets des Unternehmens werden als Sicherheit gestellt, deren Gesamtwert den Kredit übersteigt.
  3. Bürgschaften: Mehrere Bürgen sichern einen Kredit, deren Haftungssumme in der Gesamtheit den Kreditbetrag übersteigt.
  4. Fahrzeugfinanzierung: Ein Fahrzeug wird als Sicherheit für einen Kredit genutzt, dessen Wert den Kreditbetrag deutlich übertrifft.
  5. Kontokorrentkredite: Sicherheiten für kurzfristige Kredite übersteigen den tatsächlichen Finanzierungsbedarf.


5. Fazit

Die Übersicherung von Kreditsicherheiten kann weitreichende Folgen haben und die Wirksamkeit des Sicherungsvertrages beeinträchtigen. 

Sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer sollten daher die Bewertung der Sicherheiten sorgfältig vornehmen und regelmäßig überprüfen. 

Eine rechtzeitige Vertragsprüfung und -anpassung kann nicht nur rechtliche Konflikte vermeiden, sondern auch zu einer fairen und ausgewogenen Kreditbeziehung führen.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

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Foto(s): Dr. Holger Traub

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