Die Verjährungsuhr tickt - Verjährung bei Mercedes-Benz zum Ende des Jahres 2021

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Ende des Jahres naht - die Verjährungsuhr tickt unentwegt weiter. Der Dieselskandal hat auch längst die Daimler AG erreicht. Eventuelle Schadensersatzansprüche für viele Daimler Modelle könnten schon zum Ende des Jahres 2021 verjähren.  

Um diese Modelle geht es:  

  • GLC 220 d,  
  • GLC 250 d  
  • V-Klasse 
  • Vito  
  • Vito Tourer  
  • Marco Polo 

Bereits 2018 hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen für mehr als eine halbe Million Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz Rückrufe erlassen. Dabei ging es um Funktionen, wie die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Reglung, das sogenannte Thermofenster, eine Dosierung für die Beimischung von AdBlue und andere. Im Oktober 2018 informierte das KBA die ersten betroffenen Halter der aufgeführten Fahrzeuge über ein Software-Update. Durch den Erhalt dieser Information, der sogenannten Rückrufschreiben, haben die betroffenen Halter der genannten Fahrzeuge Kenntnis von der Manipulation und damit auch vom möglichen Schadensersatzanspruch erhalten. Ab diesem Zeitpunkt der Kenntnis tritt nach der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Jahres die Verjährung ein. In diesem Fall sollten also die Gerichte eine Verjährung zum 31. Dezember 2021 annehmen dürfen. 

Schnell Schadensersatz für Mercedes-Benz GLC, V-Klasse, Vito oder Marco Polo sichern 

Halter der oben genannten Fahrzeuge sollten daher nun schnell handeln und Ihre Chancen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG nutzen.  

Seit 2018 gab es auch zahlreiche weitere Rückrufe von Daimler. 1,4 Millionen Daimler-Fahrer erreichte die Nachricht, dass auch in ihren Diesel-Fahrzeugen mit einer Abschalteinrichtung Abgaswerte manipuliert wurden. Daher ist ein Ende der Mercedes-Rückrufe noch nicht absehbar. 

Derzeit werden Einladungen zu „freiwillige Rückrufmaßnahmen“ von Daimler versendet. Im Rahmen dieser Servicemaßnahmen wird den Haltern über das KBA ein Informationsschreiben von Mercedes übermittelt. In diesen Rückrufmaßnahmen wird den Mercedes-Fahrern ein Software-Update nahegelegt. Jedoch lauern in dem Aufspielen des Software-Updates erhebliche Gefahren. Die Maßnahmen können sich negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Viele Automobilbesitzer berichten von Folgeschäden wie Leistungsverlust, erhöhtem Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch und sogar Ausgehen des Motors. Als Experten im Abgasskandal raten wir Ihnen von der Durchführung des Software-Updates ab. 

Die Vergangenheit zeigt auch, dass aus solchen „freiwilligen Rückrufmaßnahmen“ schnell ein verpflichtender Rückruf werden kann und spätestens dann droht die Stilllegung des Fahrzeuges. 

Was tun? 

Sie fahren einen betroffenen Mercedes-Benz? Dann sollten Sie auch vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung schnell handeln und Ihre Erfolgschancen gegen Daimler durch uns prüfen lassen. Verhindern Sie, dass Ihre möglichen Ansprüche verjähren und der Wertverlust Ihres Fahrzeuges weitersteigt. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Ansprüche bei uns kostenlos und unverbindlich prüfen zu lassen. 

Über Rogert & Ulbrich  

Die seit 2007 bestehende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich kämpft bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.   

Seit Beginn des Diesel-Abgasskandals im Jahr 2015 setzen sich die Verbraucheranwälte für die Rechte geschädigter Dieselfahrer ein. Dabei verhilft das Anwaltsteam der Kanzlei betrogenen Kunden nicht nur zu Schadensersatz, sondern leistet darüber hinaus einen wertvollen Beitrag für den Schutz der Umwelt und zur Senkung von Emissionen. Die Kanzlei steht für eine nachhaltige Arbeitsweise, arbeitet papierlos und bietet Mitarbeitenden Elektrofirmenwagen an. Dank automatisierter Abläufe steht R&U als sog. Legaltech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.   

Es ist den Verbraucherschützern gelungen, für inzwischen mehr als 25.000 Mandanten Schadensersatz in Millionenhöhe zu erzielen. Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Rechtsexperten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten.  

2020 gelingt den geschäftsführenden Partnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten außerdem der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Es konnte ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte.   

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2016 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.   


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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