Verjährung im Audi Abgasskandal zum Ende des Jahres 2021

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Bereits seit 2018 hatte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zahlreiche Rückrufe unter dem Rückrufcode 23X6 angeordnet, da bei vielen 3-Liter-Dieselmotoren eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt wurde. Betroffen sind die Modelle Audi A5; A6; A7; A8; Q5; SQ5; Q7.  

Sie fahren ein solches Audi-Modell und haben 2018 ein Rückrufschreiben erhalten? Dann sollten Sie beachten, dass eventuelle Schadenersatzansprüche zum Ende des Jahres 2021 verjähren. Durch den Erhalt der sogenannten Rückrufschreiben haben die betroffenen Halter der genannten Fahrzeuge Kenntnis von der Manipulation und damit auch vom möglichen Schadensersatzanspruch erhalten. Ab diesem Zeitpunkt der Kenntnis tritt nach der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Jahres die Verjährung ein. In diesem Fall sollten also die Gerichte eine Verjährung zum 31. Dezember 2021 annehmen dürfen. 

Schnell Schadensersatz für Audi sichern 

Das KBA hat bei einem Großteil der betroffenen Fahrzeuge mindestens 4, teilweise sogar 5 verschiedene Abschalteinrichtungen gefunden, von welchen es zwei als unzulässig bewertet. Zu den Funktionen, die das KBA als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft hat, gehört u.a. die sog. schnelle Aufheizstrategie des Motors. Sie sorgt dafür, dass die Fahrzeuge den Prüfstand erkennen und dort die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße werden die Grenzwerte hingegen um ein Vielfaches überschritten. 

Die von der Audi AG entwickelten und produzierten 3,0-Liter V6- (EA897 / EA897evo) und 4,2-Liter V8-Dieselmotoren mit Euro 6-Zulassungsnorm, wurden nicht nur bei Audi-Modellen, sondern auch im VW Touareg, Porsche Macan und Porsche Cayenne eingesetzt. Auch hier hat das KBA Rückrufe angeordnet. Daher gilt auch hier, dass die betroffenen Verbraucher schnell handeln sollten, wenn sie 2018 ein Rückrufschreiben erhalten haben. 

Rogert & Ulbrich empfiehlt 

Sie fahren einen betroffenen Audi oder auch ein anderes Modell mit dem betroffenen Dieselmotor? Dann sollten Sie auch vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung schnell handeln und Ihre Erfolgschancen durch uns prüfen lassen. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt auch, dass Ihre Chancen nie besser waren. Verhindern Sie, dass Ihre möglichen Ansprüche verjähren und der Wertverlust Ihres Fahrzeuges weiter steigt. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Ansprüche bei uns kostenlos und unverbindlich prüfen zu lassen.

Über Rogert & Ulbrich

Seit 2007 kämpft die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird. 

Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Experten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten. Dank automatisierter Abläufe steht Rogert & Ulbrich als ISO 9001-zertifizierte Legal Tech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.

Den Verbraucherschützern gelingt es nicht nur, dass deutschlandweit erste Urteil zugunsten eines geschädigten VW-Fahrers zu erwirken, sondern darüber hinaus auch als bundesweit erste Kanzlei im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich am höchsten deutschen Gericht – dem Bundesgerichtshof – gegen die Daimler AG zu klagen. 

Ebenfalls gelingt den Gründungspartnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten 2020 der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte, bei dem ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden konnte.

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2019 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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