Greenwashing bei Finanzprodukten– was können Investoren tun

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Der DWS-Skandal, der seit Mai 2022 bekannt wurde, war diese Woche erneut in den Schlagzeilen. Damals behauptete ein ehemaliger Mitarbeiter der DWS, dass die Tochtergesellschaft der Deutschen Bank die Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) ihrer Fonds geschönt habe. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat daraufhin eine Untersuchung eingeleitet und seit Juli 2023 soll die DWS mit der Staatsanwaltschaft verhandeln über eine mögliche Millionenstrafe wegen Greenwashing. Die DWS bestreitet derzeit noch die Vorwürfe und betont, dass sie sich an alle geltenden Regeln und Standards halte.


Der Skandal hat jedoch das Vertrauen in die DWS und die Deutsche Bank erschüttert und berechtigterweise stellen sich Investoren erneut die Frage, worauf sie sich verlassen können, wenn sie ihr Geld nachhaltig investieren können und wenn dies bereits geschehen ist, wie sie ihre Entscheidung wieder revidieren können.


Greenwashing bei Geldanlagen – was gilt zu beachten


Die Stiftung Warentest hat einen Artikel veröffentlicht, der sechs Anzeichen für Greenwashing bei Geldanlagen beschreibt. Die Anzeichen sind: Nicht geschützte Begriffe, eigene Siegel, Bilder statt Fakten, falsche Genauigkeit, bedenkliches Hauptgeschäft und riskante Anlageprodukte. Es lohnt sich, sich mit den Eigenschaften des jeweiligen Produkts genau auseinanderzusetzen und zu prüfen, wofür die Siegel stehen, wie unabhängig sie sind und wie streng die Standards sind, auf denen sie basieren.


Hier geht es direkt zu dem Artikel: Greenwashing bei Geldanlagen: 6 Anzeichen | Stiftung Warentest


Lassen Sie sich hier rechtlich beraten, bevor Sie Kapital anlegen oder eine Anlageform wählen. Ich werde Ihre Fragen beantworten und Klarheit schaffen, sodass Sie die beste Entscheidung für Ihre Situation treffen können.


Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen – Schadensersatz


Prospekthaftung wegen Transparenz- und Offenlegungspflichten


Inzwischen hat der europäische Gesetzgeber umfangreiche Transparenz- und Offenlegungspflichten für nachhaltige Anlagen etabliert. So sehen Art. 8 und 9 Offenlegungsverordnung für Finanzprodukte, die mit ökologischen oder sozialen Merkmalen beworben werden oder mit denen eine nachhaltige Investition angestrebt wird, umfassende Offenlegungspflichten vor.


Diese betreffen u.a. Angaben dazu, wie die beworbenen Merkmale erfüllt werden, ob und wie ein als Referenzwert bestimmter Index mit den beworbenen Merkmalen vereinbar ist, wie ein bestimmter Index auf das angestrebte Ziel ausgerichtet ist oder warum und wie sich der in Bezug genommene Index von einem breiten Marktindex unterscheidet.


EUR-Lex - 32019R2088 - DE - EUR-Lex (europa.eu)


Entsprechen die vorgeschriebenen Angaben in Prospekten nicht den Tatsachen, kommt

eine Inanspruchnahme des verantwortlichen Finanzinstituts auf der Grundlage in Betracht.


Anlageberatungshaftung 


Mit der Änderungsverordnung zur MiFID II-Del VO hat der europäische Gesetzgeber eine

Pflicht eingeführt, die Nachhaltigkeitspräferenzen von Investoren bei der Anlageberatung abzufragen. Demnach soll gefragt werden, ob und inwieweit Produkte in der Anlage einbezogen werden sollen, die einen Mindestanteil ökologisch nachhaltiger Investitionen im Sinne der Taxonomie VO oder der Offenlegungs VO enthalten oder bei denen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.


Sollte Ihnen der Nachhaltigkeitsaspekt wichtig gewesen sein, können Sie bei unzutreffendem Nachhaltigkeitsversprechen einen Schadensersatzanspruch gelten machen, mit der Folge, dass Sie sich so aus Ihrem Finanzprodukt herauslösen und die Rückabwicklung erreichen können.


Fazit für die Investoren 


Der grüne Etikettenschwindel betrifft eine wachsende Zahl von Investoren. Das Handelsblatt berichtete bereits 2022, dass jeder zweite nachhaltige Fonds in Öl, Kohle und Luftfahrt investiert. Hier geht es direkt zum Artikel: Nachhaltige Fonds: Jeder zweite investiert in Öl, Kohle und Luftfahrt (handelsblatt.com).


Die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. hat zuletzt im Februar 2023 das Ergebnis einer Studie bekannt gegeben, die unter dem Titel GREENWASHING IN ZEITEN VON UKRAINEKRIEG UND ENERGIEKRISE herausgegeben, die darauf hinweist, dassGreenwashing vermeintlich nachhaltiger Fonds in Reaktion auf Tech-Flaute, Ukrainekrieg und Energiekrise sogar insgesamt zugenommen hat. Direkt zur Studie: Greenwashing in Zeiten von Ukrainekrieg und Energiekrise (finanzwende-recherche.de).


Lassen Sie sich hier rechtlich beraten und finden heraus, ob Ihre Anlage ebenfalls von diesem Etikettenschwindel betroffen ist und welche Möglichkeiten Sie haben Ihren Schaden zu kompensieren.


Zu meinem Artikel „Greenwashing bei Finanzprodukten – Folgen für Finanzinstitute“ gelangen Sie über folgenden Link: Greenwashing – Folgen für Finanzinstitute (kresshatrecht.de)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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