Die wichtigsten Auflagen beim Grillen im Überblick

  • 2 Minuten Lesezeit
Grillen ist im Verbraucherrecht mit Regeln verbunden.

Der Sommer ist da und bietet bestes Grillwetter. Kein Wunder, dass Grillen in der warmen Jahreszeit eine beliebte Beschäftigung in der Freizeit ist. Aber egal, ob im eigenen Garten oder im öffentlichen Raum: Es gelten wichtige Regeln.


Grillen im privaten Bereich

Zum Beispiel hat der Vermieter die Befugnis, das Grillen auf Terrasse, Balkon oder im Garten zu untersagen. Solche Regelungen beinhaltet der Mietvertrag oder die Hausordnung. Wer gegen das Grillverbot verstößt, hat damit zu rechnen, dass der Vermieter den Mieter abmahnt oder ihm die Wohnung kündigt.


Zu diesem Thema urteilte zum Beispiel das Landgericht (LG) Essen (Urt. vom 07.02.2002, Az.: 10 S 438/01). Ein Mieter hatte rechtmäßig die Kündigung seiner Wohnung erhalten, weil er trotz mehrerer Abmahnungen in seiner Mietwohnung auf dem Balkon grillte.


Es ist jedoch ratsam, stets Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen, um den Hausfrieden nicht zu stören. Das ist auch sinnvoll, wenn der Vermieter das Grillen erlaubt.

  • Vermeiden Sie extreme Rauchentwicklung, um die Nachbarn nicht zu stören.
  • Halten Sie sich an die Nachtruhe ab 22.00 Uhr.
  • Sprechen Sie längere Partys mit den Nachbarn ab, um Konflikte zu vermeiden.
  • Nehmen Sie Beschwerden und Hinweise Ihrer Nachbarn ernst und klären Sie dies in Ruhe.


Wie oft ist Grillen erlaubt?

Die Frage, wie häufig Grillen erlaubt ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Gerichte haben hierzu sehr unterschiedlich entschieden. Die Urteile reichen von dreimal jährlich (LG Stuttgart) über einmal monatlich (AG Bonn) bis hin zu viermal pro Monat (LG München).


Grillen in öffentlichen Bereichen

Vorsicht ist auch hier besser als Nachsicht. Erfragen Sie Grillplätze beim zuständigen Ordnungsamt, wenn diese nicht extra ausgewiesen sind. Falls Sie an einem Platz grillen, an dem es verboten ist, kommt möglicherweise ein hohes Bußgeld auf Sie zu. Das Gleiche gilt, wenn Sie nach dem Grillen Ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgen. Bei Verstößen belaufen sich die Bußgelder auf bis zu 5000 €.


Sie benötigen Hilfe im Verbraucherschutz? Wir helfen Ihnen!

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Rechte Ihnen zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und mein Experten-Team der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.


Stichworte: Verbraucherrecht, Verbraucherschutz



Foto(s): stock.adobe.com/210426297

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler

Beiträge zum Thema